Protest gegen Leistungsschutzrecht : Wer was im Netz komponiert

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht erregt Kritik. Liegt die Leistung der Verlage in der Kuratierung der Inhalte? Oder kuratieren Nutzer im Netz schon lange selbst?

Gesamtkunstwerk oder guckt doch jeder Nutzer anders auf das Produkt Zeitung im Netz? Bild: maximka11 / photocase.com

Selten hatte die Grünen den BDI so lieb: Mit seiner vollen Breitseite gegen das als Kabinettsentwurf vorliegende Leistungsschutzrecht (LSG) für Presseverlage hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie die Schlacht um das umstrittene Gesetz schon am Freitag befeuert. Am Dienstag legte die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (Igel) mit dem Vorsitzenden der Monopolkommission der Bundesregierung nach. Fazit: Auch Justus Haucap, dessen Kommission das Bundeswirtschaftministerium berät, warnt vor der Einführung des LSG in der beabsichtigten Form.

Er habe „die Befürchtung, dass es mehr Probleme schafft, als löst, aus ökonomischer Sicht bin ich auch von der Notwendigkeit nicht überzeugt“, so Haucap, im Hauptberuf Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Mit dem LSG sollen Presseverlage wie heute schon Musik- und Filmproduzenten ein besonderes Schutzrecht auf das „Gesamtkunstwerk“ Zeitung oder Zeitschrift erhalten. Dies soll ihnen helfen, die gewerbliche Weiternutzung von Inhalten ihrer Publikationen im Netz zu unterbinden bzw. derartige Mitnutzer wie Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren zur Kasse zu Bitten. Nach Monaten des Wartens soll das bereits im Koalitionsvertrag von 2009 versprochene Bonbönchen für die Printbranche am 4. Juli vom Kabinett beschlossen und auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden.

Haucap bezweifelte generell die Sinnhaftigkeit des LSG: Schließlich schütze das eine „kompositorische Leistung der Verlage“ – also die komplette Zeitungsausgabe. Dabei habe sich das Nutzerverhalten im Netz ja gerade so verändert, dass dort niemand mehr nach kompletten Zeitungen, sondern „nach einzelnen Elementen aus unterschiedlichen Quellen sucht“. Diese „Entbündelung“ führe dazu, dass die Nutzer die Komposition von Inhalten jetzt selbst vornähmen. Der Monopolkommissionschef stimmte auch in die BDI-Kritik ein, nach der im LSG-Entwurf wesentliche Punkte unklar blieben – allem voran, wie bei neuen Medien wie Blogs „gewerbliche Nutzung“ zu definieren sei.

Nachteile bei kleinen Verlagen

Haucap warnte zudem vor übertriebenen Erwartungen: Sollte es nicht zu einer verpflichtenden Verwertungsgesellschaft kommen, die das LSG durch- und einheitliche Preise festsetzt und das Inkasso übernimmt, drohten vor allem kleinen Verlagen Nachteile. Diese könnten mangels Marktmacht wohl kaum Ansprüche gegen Google durchsetzen – aber umgekehrt unter Umständen sogar an Google zahlen müssen, um dort überhaupt gelistet zu sein und so Reichweite im Netz zu erzielen.

Haucap verwies hier auf den Lebensmittelhandel, wo unbekanntere und nicht so erfolgreiche Marken ja auch „Regalmiete“ zahlen müssten, um überhaupt im Sortiment vertreten zu sein. Ähnliches könnte bei Verlagsangeboten im Netz der Fall sein, von denen sich Suchmaschinen oder News-Aggregatoren keinen großen Nutzen versprechen – die aber auf Google & Co. angewiesen sind, um überhaupt im Internet wahrgenommen zu werden.

Eine eigene Pflicht-Verwertungsgesellschaft nach Vorbild der Gema könnte hier weiterhelfen, ist bislang im Gesetzentwurf aber nicht vorgesehen. Sie würde zudem aus ökonomischer Sicht selbst ein Problem darstellen, so Haucap: „Sie hätte dann ja ein Monopol, es gäbe an dieser Stelle im Netz keinen Wettbewerb, sondern Kartellpreise.“ Und die lägen erfahrungsgemäß immer recht hoch, sagte der Ökonom. Das wiederum käme den Verlegern natürlich sehr recht.

Orientierung im Internet?

Zudem würde durch das LSG auch „die Notwendigkeit für Verlage geschwächt, tragfähige Bezahlmodelle für das Netz zu entwickeln“, sagte Haucap. Die Verleger hatten diese Argumentation allerdings bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Die Frage, was gewerbliche Nutzung sei, werde im Gesetzentwurf klar beantwortet, heißt es in einem Gutachten der Anwaltskanzlei Raue LLP für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Und Springer-Strategiechef Christoph Keese, der für den BDZV das Thema LSG vertritt, bestreitet auch Haucaps Annahme, die „kompositorische Leistung“ der Verlage sei heute obsolet. „Sie ist eher noch wichtiger geworden: Die Leistung liegt heute in der Kuratierung auf der jeweiligen Zeitungs-Website, die Orientierung in der Informationsflut des Internets bietet.“

Neben BDI und Haucap hatten sich auch die SPD-Bundestagsfraktion und VertreterInnen der Grünen gegen das geplante LSG ausgesprochen. „Bis heute ist unklar, wofür es eines solchen neuen Schutzrechts eigentlich bedarf und es ist auch nicht zu erkennen, welchen Beitrag dieses zur Lösung der unübersehbaren Probleme bei der Durchsetzung des Urheberrechts in der digitalen Welt leisten kann“, heißt es im Netzpolitik-Blog der SPD-Fraktion. Und auch in der Union selbst – siehe BDI-Proteste – sind längst nicht alle für das neue Gesetz.

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