Proteste gegen die AfD in Düsseldorf: Demos gegen rechts unerwünscht

Gegen das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ geht die Staatsanwaltschaft hart vor. Aktivisten beklagen eine gezielte Kriminalisierung.

Ein Sitzblockierer und viele Polizisten

Unerlaubte Sitzblockade? Zumindest auf diesem Bild beugt sich die Staatsgewalt Foto: privat

DÜSSELDORF taz | In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt Düsseldorf hält die Staatsanwaltschaft offenbar nicht viel von Protest gegen Rechtspopulisten und Rassisten. In gleich drei Fällen gehen die Strafverfolger gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ vor, die gegen Veranstaltungen der AfD und der sogenannten Republikaner demonstriert haben. Ihnen drohen Geldstrafen von insgesamt mehr als 11.000 Euro.

Dem Sozialarbeiter Johannes Dörrenbächer wird vorgeworfen, im Mai 2017 einen Zugang zur Auftaktkundgebung der rechtspopulistischen AfD zur Landtagswahl blockiert zu haben. Der 27-Jährige muss sich deshalb am heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten: „Dem Angeklagten wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen“, bestätigt Gerichtssprecherin Elena Frick.

Vor Gericht verantworten muss sich auch der ehemalige Lehrer Kaspar Michels. Im April 2017 hat er vor einer Diskussionsveranstaltung Schilder mit Aufschriften wie „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hochgehalten. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft dem pensionierten Beamten vor, eine nicht angemeldete Demonstration abgehalten zu haben – und fordert satte 1.500 Euro Geldstrafe.

„Hochgradig merkwürdige“ Verfahren

Vor dem Landgericht geht Anfang März außerdem ein Verfahren gegen zwei weitere Aktivisten von „Düsseldorf stellt sich quer“ in die Berufung: Torsten Nagel, am Rhein ehemaliger Geschäftsführer der Falken, und Mischa Aschmoneit, Mitarbeiter des soziokulturellen Zentrums Zakk, sollen 2016 dazu aufgerufen haben, eine lockere Polizeikette zu ignorieren. Abschirmen sollte die einen Aufzug der sogenannten Republikaner. Die Strafverfolger werfen Aschmoneit und Nagel deshalb nicht nur die „Störung einer Veranstaltung“, sondern auch Landfriedensbruch vor – und fordern Geldstrafen von insgesamt 8.800 Euro. „Hochgradig merkwürdig“ seien die Verfahren, sagt der Anwalt Jasper Prigge, der alle drei Prozesse betreut.

Gerade die Verfolgung des pensionierten Lehrers Michels spreche „für einen gewissen Verfolgungseifer“ – schließlich habe der strafrechtlich völlig unbelastete Lehrer versucht, alles richtig zu machen: Michels habe den 2-Personen-Protest, der jetzt als nicht angemeldete Demonstration verfolgt wird, auf Aufforderung der Polizei sogar als „Spontanversammlung“ angemeldet.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen.

Diese Prozesse wegen Lappalien richten sich gegen stadtbekannte Leute

Die Aktivisten von „Düsseldorf stellt sich quer“ werfen den Ermittlern dagegen vor, sie gezielt einschüchtern zu wollen. „Die wollen uns kriminalisieren und kleinmachen“, glaubt nicht nur Michels: „Wir haben in Düsseldorf 21-mal gegen den Pegida-Ableger Dügida demonstriert – jetzt ist von denen nichts mehr zu sehen“, sagt der pensionierte Beamte. „Wir gehen dazwischen, wenn es nötig ist, doch offenbar passt das in der Justiz nicht jedem.“

Die Staatsanwaltschaft fahre eine gezielte Kampagne gegen „Düsseldorf stellt sich quer“, glauben auch der Sozialarbeiter Dörrenbächer und der Zakk-Mitarbeiter Aschmoneit: „Diese Prozesse wegen Lappalien richten sich gegen stadtbekannte Leute, die der Polizei aus Dutzenden Kooperationsgesprächen bekannt sind“, analysiert der 49-jährige Aschmo­neit. „Ich frage mich: Wer will in der Staatsanwaltschaft unsere friedlichen Aktionsformen sabotieren, wer will zurück zu den gewalttätigen Scharmützeln der Vergangenheit?“ Einschüchtern lassen wollen sich die Aktivisten aber nicht: „Wir machen weiter“, versprechen sie.

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