Prozess Nazi-Proteste in Dresden: Bewährung für Steinewerfer

Während der Demo gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden im Februar warf Maximilian W. Steine Richtung Polizei. Nun hat er eine Bewährungsstrafe bekommen.

Nicht immer gut aufeinander zu sprechen: Polizei und Demonstranten in Dresden. Bild: reuters

DRESDEN taz | Im ersten Strafverfahren gegen einen Steinewerfer der Anti-Nazi-Proteste vom 19. Februar 2011 in Dresden ist der 19-jährige Angeklagte Maximilian W. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verfügte außerdem die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden. Die Verurteilung erfolgte wegen schweren Landfriedensbruchs, der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde fallen gelassen.

In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte ein, in der Dresdner Südvorstadt zwei bröckelige Putzsteine auf einen Geldautomaten und danach in Richtung einer weiter entfernt stehenden Polizistengruppe geworfen zu haben. Die Steine hatten er und sein Bruder sich bereits einige Zeit vorher in die Tasche gesteckt, was das Gericht als erschwerend wertete. W. räumte auch ein, einen Gitterzaun auf eine Straße gezogen zu haben. Sein Bruder, der am Tag der Naziproteste auch wegen Steinewerfens festgenommen worden war, hatte ihn bei der Polizei angeschwärzt.

In der Verhandlung kamen die schwierige Kindheit und auch fünf Vorstrafen des Angeklagten zur Sprache. Positiv wertete das Gericht, dass sich W. vom Alkohol gelöst und seinen Hauptschulabschluss nachgeholt habe – man könne eine günstige Sozialprognose stellen. Als gefühlter, aber nirgendwo organisierter Linker nahm W. schon mehrfach friedlich an Protesten gegen Nazi-Aufmärsche teil. Deshalb fuhr er auch am 19.Februar aus der Stadt Döbeln mit Freundin und Bruder nach Dresden. „Wir wollten es uns nicht antun, dass solche Menschen frei durch Dresden laufen dürfen“, begründete er die Reise.

W. betonte aber seine ursprüngliche Absicht, erneut friedlich zu demonstrieren. Orientierungslos habe man sich von einer größeren Gruppe Linksautonomer mitziehen lassen, die schließlich Gewaltbereitschaft gezeigt habe. In ihm persönlich seien Aggressionen gewachsen, als er beobachtete, wie ein Polizist eine Frau mit Kind umriss. Beweise für gezielte Würfe des Angeklagten gibt es jedoch nicht.

In der Urteilsbegründung ließ Richter Markus Vogel Sympathie für das ursprüngliche Anliegen erkennen, gegen die Nazis zu demonstrieren. Die Art und Weise aber sei „völlig falsch“ gewesen. „So machen sie das Demonstrationsrecht kaputt“, redete Vogel dem Verurteilten ins Gewissen. Gewalt zum Dresden-Gedenken müsse aufhören. Maximilian W. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Während seiner Vernehmung hatte er ungewollt den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König belastet, der mit seinem legendären Lautsprecherwagen ebenfalls am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt unterwegs war. Der Lautsprecher hätte „die ganze Zeit gegen die Polizei gehetzt“, dazu aufgefordert, sich nicht zurückdrängen zu lassen und sich schützend um den Wagen zu scharen. W.´s Bruder konnte den VW-Bus zunächst als Fluchtfahrzeug nutzen, bevor dieser durch eine Barrikade gebremst wurde und die Polizei zugreifen konnte.

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