Prozess gegen Ex-Präsidenten Wulff: Staatsanwaltschaft gibt nicht auf

Der Freispruch von Christian Wulff ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Die Verteidigung gibt sich betont gelassen.

Noch immer nicht ganz befreit: Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Bild: dpa

HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Sie reichte ihren Antrag am Mittwoch beim Landgericht Hannover ein. Eine inhaltliche Begründung für die Revision legte die Anklagebehörde zunächst nicht vor.

Erst nachdem das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt hat, muss die Staatsanwaltschaft die Begründung nachliefern. Die Behörde könnte die Revision dann aber auch wieder zurückziehen, wenn sie die Gründe für den Freispruch Wulffs durch die 2. Große Strafkammer doch noch für völlig überzeugend halten sollte.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Das Gericht hat bei der mündlichen Urteilsverkündung zwar eine Begründung geliefert, aber wir halten sie inhaltlich für falsch.“ Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff nun erneut aufgerollt werden muss, muss am Ende der Bundesgerichtshofes in Karlsruhe entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, müssen dem Gericht Verfahrensfehler nachgewiesen werden.

Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem Filmfinancier David Groenewold hatte Wulff sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, die Revision bezieht sich auch auf seinen Freispruch. Beide Männer hatten die Einladung mit ihrer Freundschaft begründet. Zudem betonte Wulff, von der Teilübernahme der Hotelkosten zunächst nichts gewusst zu haben.

Die Revision hatte sich in Hannover bereits vor der Urteilsverkündung im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet. „Das Gericht hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft“, sagte er. Weitere Zeugen müssen gehört sowie Aktenvermerke und Mails gewürdigt werden. Ursprünglich hatte der Prozess bis April dauern sollen.

Wulffs Verteidiger reagierten auf den Revisionsantrag gelassen. „Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten angekündigt, rechts- und fristwahrend Revision zur Überprüfung des Urteils einzulegen“, teilten die Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel mit. Aus ihrer Sicht hat eine Revision keine Chance auf Erfolg.

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