Prozess gegen Mediziner aus Göttingen: Nur wenige Zeugen für die Anklage

Beim Prozess in Göttingen wird deutlich: Der Oberarzt Aiman O. soll Daten gefälscht haben, um häufiger Lebern transplantieren zu können.

Der Arzt Aiman O. soll sich des versuchten Totschlags und wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben Bild: dpa

GÖTTINGEN taz | Der Prozess wegen Manipulationen bei Leberverpflanzungen an der Göttinger Uni-Klinik kommt mühsam voran. Die meisten der an den bislang fünf Verhandlungstagen vom Landgericht vernommenen Zeugen konnten die Vorwürfe gegen den angeklagten Mediziner Aiman O. nicht erhärten.

Der Transplantationsspezialist und frühere Oberarzt des Krankenhauses hat sich laut Anklage des versuchten Totschlags in elf sowie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen schuldig gemacht. So soll O. bei der Meldung von Daten seiner Patienten an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen Eurotransplant absichtlich falsche Angaben gemacht haben, damit diese Kranken auf der Warteliste nach oben rückten.

In fünf dieser Fälle habe er sich über eine Richtlinie der Bundesärztekammer hinweggesetzt, nach der Alkoholiker vor Ablauf einer sechsmonatigen Abstinenzzeit nicht transplantiert werden dürfen. Drei Patienten, so die Anklage, habe er Lebern eingepflanzt, obwohl dies nicht nötig oder lebensgefährlich gewesen sei – die Operierten seien infolge der Eingriffe gestorben. O. wies die Vorwürfe mehrmals zurück.

Sein Verteidiger Steffen Stern attackierte hingegen die Staatsanwaltschaft. Sie verschweige, dass die elf von O. angeblich bevorzugten Patienten noch heute lebten: „Sie wären tot, wären sie nicht transplantiert worden.“

Keine Belege für behauptete Dialysen

Tobias Beckurts von der Prüfkommission der Ärztekammer verteidigte als Zeuge deren Transplantations-Richtlinien. „Spenderorgane sind Mangelware“, sagte er. Die Richtlinien dienten einer gerechteren Verteilung dieser Organe an Patienten und sollten helfen, „den Mangel besser zu verwalten“. Auch die Regelung einer sechsmonatigen Alkoholabstinenz vor Transplantationen sei richtig: „Es macht keinen Sinn, einen alkoholabhängigen Menschen zu transplantieren.“

Bisheriger Höhepunkt: O. selbst fragte den Kollegen, ob Transplantationen unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt seien, auch wenn die Wartelisten-Kriterien nicht erfüllt seien. Beckurts stimmte zu, woraufhin O. die Beispiele als die zu erkennen gab, die ihm vorgeworfen wurden. Während der frühere Transplantations-Koordinator der Klinik zu den angeblichen Manipulationen wenig aussagen konnte, erklärten am Mittwoch Mitarbeiter der Klinikverwaltung, sie hätten in einer Reihe von Fällen keine Belege für behauptete Dialysen gefunden.

Der Anklage zufolge hat O. bei mehreren Patienten wahrheitswidrig angegeben, sie unterzögen sich einer Blutreinigungstherapie und müssten deshalb schnell transplantiert werden.

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