Prozess gegen Pro-Köln-Politiker: Knast für den Sozialschnorrer

Politiker der Rechtsaußenpartei „Pro Köln“ haben gefälschte Anwesenheitslisten bei der Stadt eingereicht. Einer wurde nun zu über zwei Jahren Haft verurteilt.

Macht ein Foto, obwohl er selbst die Nachricht ist: Jörg Uckermann, der Hauptangeklagte. Bild: dpa

KÖLN taz | Das Landgericht Köln hat den „Pro Köln“-Funktionär Jörg Uckermann wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die mit Uckermann angeklagten ehemaligen und aktiven Ratsmitglieder der extrem rechten Wählervereinigung, Bernd Schöppe und Markus Wiener, erhielten Geldstrafen, die unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe lagen. Die Angeklagte Judith Wolters wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den vieren vorgeworfen, im großen Stil gefälschte Anwesenheitslisten bei der Stadtverwaltung eingereicht zu haben, um Sitzungsgelder zu kassieren. Die dort aufgeführten Personen sollen in der Regel von den zu Unrecht erhaltenen Sitzungsgeldern 20 Prozent an „Pro Köln“ abgeführt haben. Uckermann, der vor seinem Wechsel zu „Pro Köln“ für die CDU kommunalpolitisch aktiv war, werden weitere Delikte wie Sozialleistungsbetrug und Steuervergehen zur Last gelegt.

Zum Prozessauftakt kurz vor den Kommunalwahlen im Frühjahr war Uckermann nicht erschienen, per Haftbefehl gesucht und für einige Zeit inhaftiert worden. Seinerzeit hatten Anhänger von „Pro Köln“ vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritätskundgebung abgehalten.

Zu den Plädoyers und zur Urteilsverkündung am Montag waren nur sehr wenige Sympathisanten gekommen. Staatsanwalt Jens Scherf hatte für Uckermann drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Uckermann habe eine kriminelle Energie gezeigt, die gegen eine Bewährungsstrafe spreche. Der 46-jährige extrem Rechte zeigte in seinem Schlusswort keine Einsicht.

Keine Wiederholungsgefahr

„Ich fühle mich zu Unrecht angeklagt“, sagte Uckermann, der stellvertretender Fraktionsvorsitzender von „Pro Köln“ war. Er warf dem Staatsanwalt eine politische Kampagne vor. Für bürokratische Angelegenheiten sei er nicht zuständig gewesen. „Ich hatte nie den Eindruck, ich hätte mit Abrechnungen zu tun“, sagte er. Das würde in der „Fürsorgepflicht“ der für die Abrechnungen zuständigen städtischen Mitarbeiter liegen.

Bei der Strafforderung für die Angeklagten hatte der Staatsanwalt zu ihren Gunsten gewertet, dass sie zurzeit keine Gelegenheit zum Sitzungsgeldbetrug haben. „Es gibt keine konkrete Wiederholungsgefahr, da ,Pro Köln' keine Fraktionsstärke mehr bei den letzten Kommunalwahlen erreicht hat“, sagte Staatsanwalt Jens Scherf. Bei den Wahlen im Mai hatte „Pro Köln“ drei von fünf Ratsmandaten verloren. Wolter und Wiener sitzen nach wie vor im Rat.

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