Prozess gegen Pussy Riot: Urteil soll am 17. August fallen

Im Prozess gegen die drei Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot soll das Urteil am 17. August verkündet werden. Eine Angeklagte verglich das Verfahren mit der Stalin-Zeit.

Pussy-Riot-Musikerin Nedeschda Tolokonnikowa muss noch auf das Urteil warten. Bild: reuters

MOSKAU afp | Das Urteil gegen die Mitglieder der regierungskritischen russischen Punkband Pussy Riot soll Ende kommender Woche fallen. Das Gericht in Moskau setzte am Mittwoch als Termin für die Urteilsverkündung den 17. August fest. Die Staatsanwaltschaft fordert in dem Verfahren jeweils drei Jahre Haft für die drei angeklagten Frauen, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

Die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 29-jährige Jekaterina Samuzewitsch hatten im Februar mit einem Auftritt kurz vor der Präsidentenwahl gegen Russlands damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschef Wladimir Putin protestiert.

In einem sogenannten Punkgebet in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale kritisierten sie unter anderem dessen Beziehungen zur mächtigen russisch-orthodoxen Kirche.

Tolokonnikowa sagte zum Abschluss des Prozesses am Mittwoch, dieser sei „eine politische Unterdrückungsanordnung“ und vergleichbar mit den berüchtigten Schnellverfahren zur Zeit des sowjetischen Diktators Josef Stalin. „Während des gesamten Verfahrens wurde uns nicht zugehört“, beklagte sie aus einem Glaskasten heraus, in dem die Frauen im Gerichtssaal eingesperrt werden. Zugleich sagte Tolokonnikowa „den Kollaps dieses politischen Systems“ voraus.

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