Prozess gegen U-Bahn-Schläger: Gericht prüft Verhalten des Opfers

Im Prozess gegen die Münchener U-Bahn-Schläger prüft das Gericht, ob das Opfer die Angreifer beleidigte. Es gibt Hinweise auf Ausländerfeindlichkeit des Geschlagenen.

Was passierte zuvor? Die Gewalttat aus der Perspektive einer Überwachungskamera Bild: dpa

MÜNCHEN taz Die Forderung des Staatsanwaltes ist klar: Wegen versuchtem Mord sollen die beiden Münchner U-Bahn-Schläger ins Gefängnis, die am 20. Dezember 2007 einen Pensionär schwer verletzt hatten. Neun Jahre hat Staatsanwalt Laurent Lafleur bei den Plädoyers vor zehn Tagen für den zur Tatzeit 17-jährigen Griechen Spyridon L. beantragt, der zur Tatzeit 20-jährige Türke Serkan A. soll zwölf Jahre ins Gefängnis. Die Verteidiger haben auf schwere Körperverletzung plädiert. Am Dienstag soll das Urteil fallen.

Die brutale Tat selbst im U-Bahn-Zwischengeschoss an der Münchner Endhaltestelle Arabellapark ist bestens dokumentiert durch eine Aufnahme der Verkehrsgesellschaft und die Täter sind geständig. Doch in einem Punkt konnte das Gericht, das am Freitag vor zehn Tagen die Beweisaufnahme geschlossen hatte, bisher keine Klärung bringen: Haben die beiden wohl angetrunkenen Burschen vollkommen ohne Anlass losgeprügelt und getreten, oder ging der Schlägerei doch ein Wortgefecht voraus? Für Wolfgang Kreuzer, den Anwalt von Spyridon L. ist das ein nicht unwesentliches Detail in der "Kausalkette", auf der das er bereits im Plädoyer hingewiesen hatte. "Die Situation in der U-Bahn hatte sich wieder beruhigt gehabt", sagte Kreuzer der taz. "Aber dann hat wohl Serkan vorgeschlagen, N. 'eine mitzugeben' – was hat ihn zu dieser Aussage gebracht?"

Nach Meinung Kreuzers müsse es "irgendeine Bemerkung" gegeben haben: "Es kann das von Serkan geschilderte sein oder etwas, was Serkan missverstanden hat." Relevant sei ein mögliches Wortgefecht zwar nicht auf der Ebene der Straftatbestände, glaubt Kreuzer, - schliesslich würden auch Beleidigungen niemals lebensgefährliche Verletzungen rechtfertigen - aber durchaus bei der Strafzumessung.

Bis auf dieses Detail ist die Vorgeschichte weitgehend geklärt - das Opfer und die beiden Tätern haben sie weitgehend übereinstimmend geschildert. Demnach war der pensionierte Realschulrektor Hubertus Bruno N. am gegen 22 Uhr gemeinsam mit Serkan A. und Spyridon L. in den hintersten U-Bahn-Wagen gestiegen. Die beiden jungen Männer hätten sich in die Bank daneben hingelümmelt, demonstrativ geraucht und in seine Richtung gepafft, hat der 76 Jahre alte N. vor Gericht erklärt. Als er gesagt habe: "In der U-Bahn wird nicht geraucht" habe Spyridon L. ihn als "deutsches Arschloch, Scheiß Deutscher" beschimpft und - weil er "auf Durchzug gestellt und weggeschaut habe" - ins Gesicht gespuckt.

Serkan A. habe es nachmachen wollen, aber nicht getroffen. Daraufhin habe er sich zwei Reihen weiter nach vorn gesetzt, hat N. als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Wenige Augenblicke später erreichte die U-Bahn die Endhaltestelle, alle drei stiegen aus. Nicht geklärt werden konnte aber, ob Hubertus Bruno N. beim Aussteigen nochmals den Kontakt zu den beiden Halbstarken suchte und ihre vorherigen Beleidigungen erwiderte.

Als "Scheiß-Kanaken" habe der Pensionär ihn beschimpft hatte Serkan A. in einer der ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme ausgesagt. Diese Behauptung hat A. später zurückgezogen, vor Gericht erklärte er, der Pensionär habe zu ihnen gesagt: "Ihr seid das Volk, das uns Probleme macht." Spyridon L. indes gab an, nichts gehört zu haben - und N. widersprach bei seiner Zeugenvernehmung beiden Varianten. "Ich habe die beiden beim Hinausgehen nicht einmal zur Kenntnis genommen", erklärte der ehemalige Schulleiter vor Gericht. Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Plädoyer schließlich, er habe überhaupt keinen Anlass, die Version des Opfers anzuzweifeln.

Doch es gibt Vorkommnisse und Berichte aus der Vergangenheit von N., die an der ruhigen Version zweifeln lassen könnten. "Rektor will Marschmusik – Schüler laufen ihm davon", lautete am 21. November 1994 ein Bericht in der Münchner Abendzeitung: An einem Samstag hatten gut 50 Schüler gegen die rigiden Methoden und Vorstellungen ihres Rektors Hubertus Bruno N. demonstriert und für den Erhalt ihrer Schulband – als Folge wurde unter anderem eine Schülerin bekam daraufhin eine Woche Schulverbot und ihre Eltern ein erbostes Schreiben von N.: "Ihre Tochter ist eine Agitatorin."

Es war die Zeit, als auch Sinisa Horn Schüler an der Hermann-Frieb-Realschule war. Der heute 35 Jahre alte, international gebuchte Pianist erinnert sich im Gespräch mit der taz an einen herrischen Mann, der die Konfrontation suchte. "Mittwochs gegen 14 Uhr war Blasmusikprobe. Herr N. hat da gerne vorbeigeschaut und wir mussten dann immer alles unterbrechen und die 'Sternpolka' anstimmen. Das war als ob ein Feldmarschall zur Tür rein kommt."

Und N. habe auch ein Problem mit Ausländern gehabt, erinnert sich Horn, der ehemalige Schüler der Klasse 10 D: "In der 10. Klasse kam er im Sommer einmal ins Klassenzimmer, es ging um Hitzefrei. Beim Rausgehen hat er kurz in die Hände geklatscht und gemeint: 'Das ist aber eine schlechte Akustik hier. Wir müssen ein paar Neger in die Ecke stellen!" Sie hätten einen farbigen Mitschüler in der Klasse gehabt, erinnert sich Horn. Auch ein anderer ehemalige Schüler, der ungenannt bleiben will, erinnert sich im taz-Gespräch an einen schwierigen Rektor: "Vor drei, vier Jahren hab ich N. auf der Wiesn gesehen. Als ich ihm Servus sagen wollte, bin ich von ihm angefegt worden – was ihm dann ein bisserl peinlich war nachher, aber das ist eben seine Art." Als "Giftzwerg" sei der Rektor stets bezeichnet worden – andererseits erinnert sich dieser Schüler auch, wie N. "Rotz und Wasser" geheult habe, als ein Lehrer einen Schlaganfall erlitten hatte.

N. war in den letzten Wochen trotz wiederholter Versuche nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Vor Prozessbeginn hatte N. in der Bild-Zeitung die Abschiebung der Täter gefordert und in der Süddeutschen Zeitung erklärt: "Nicht einmal Jesus könnte das verzeihen!" Die Entschuldigungen der beiden Schläger vor Gericht nahm er nicht an. "Wenn es ernst gemeint wäre, ja, aber so nicht", sagte er, als er im Gericht auf die beiden Täter traf. Er leide noch immer an den Folgen des Überfalls. Das Aufstehen am Morgen koste ihn sehr viel Kraft, ebenso das Lesen und das Schreiben. "Vorher war ich gesund."

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