Prozess um Brandanschlag von Nazis: Verteidiger überbieten sich

Wer solche Anwälte hat, braucht keine Feinde: Verteidiger überbieten sich bei Strafforderung im Prozess um Anschlag in Nauen. Urteil fällt am Donnerstag.

Brennende Turnhalle in Nauen

Die Turnhalle in Nauen brannte komplett ab Foto: dpa

POTSDAM (dpa) | Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen haben die beiden Verteidiger des angeklagten NPD-Politikers Maik Schneider im Landgericht Potsdam für Aufsehen gesorgt. Während sein Pflichtverteidiger Jens-Michael Knaak am Montag auf zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung plädierte, forderte Schneiders Wahlverteidiger Ulli Boldt eine doppelt so lange Strafe wegen schwerer politischer Kriminalität.

Knaak sagte, sein Mandant habe lediglich ein „politisches Rauchzeichen“ gegen die Nutzung einer Sporthalle als Notunterkunft für Asylbewerber setzen wollen. Schneider habe jedoch nicht damit gerechnet, dass die Halle aus Beton niederbrennen würde. „Er wollte kein Volkseigentum zerstören, eine Sachbeschädigung plante er schon“, betonte Knaak.

Dem widersprach überraschend Schneiders Wahlverteidiger Ulli Boldt. „Wer Feuer macht, will Feuer machen“, sagte Boldt. „Wer nur ein Zeichen setzen will, schmeißt Farbbeutel.“ Mit dem Einsatz von acht Autoreifen, Sprit und einer Gasflasche habe sein Mandant mit einem großen Feuer rechnen müssen, betonte der Anwalt. Er bescheinigte Schneider „eine schwere politisch motivierte Kriminalität.“ Wegen Brandstiftung mit „schwerstem Vorsatz“ solle Schneider zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt werden, forderte Boldt.

Der Anwalt eines weiteren Angeklagten forderte für seinen Mandanten wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und weiterer Delikte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 27-Jährige habe sich zu seinen Taten bekannt und sich inzwischen offen von der rechtsextremistischen Szene in Nauen distanziert, sagte der Anwalt.

Hakenkreuze geschmiert

Die Staatsanwaltschaft hatte für Schneider wegen der Brandstiftung und einer Sachbeschädigung am Auto eines Polen acht Jahre und neun Monate sowie für einen Mitangeklagten acht Jahre und drei Monate Haft beantragt. Schneider soll nach dem Willen der Ankläger zudem wegen der massiven Störung einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen und wegen Hakenkreuzschmierereien eine weitere Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft erhalten. Für drei weitere Angeklagte forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Am Donnerstag soll das Urteil fallen, wie der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter nach den Plädoyers ankündigte. (dpa)

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