Prozess um Kölner Archiveinsturz: Bewährungsstrafe für Oberbauleiter

Vor knapp zehn Jahren stürzte das Kölner Stadtarchiv ein. Gerade rechtzeitig fiel jetzt das Urteil – dreieinhalb Wochen vor der Verjährung.

eingestürztes Haus aus der Vogelperspektive

Vor knapp zehn Jahren lagen Trümmer in Köln an der Stelle des eingestürzten Stadtarchivs Foto: dpa

KÖLN afp | Zwei Menschen starben vor knapp zehn Jahren, als das Kölner Stadtarchiv einstürzte. Nun fiel am Donnerstag im zweiten Prozess das Urteil – nur dreieinhalb Wochen vor der Verjährung. Das Landgericht Köln hat einen Oberbauleiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Richter folgten damit dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte auf eine einjährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert, weil der Angeklagte seine Pflichten verletzt habe.

Der Hauptprozess um den Archiveinsturz gegen vier Angeklagte war bereits im vergangenen Oktober zu Ende gefangen. Drei Angeklagte wurden damals freigesprochen und ein Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Strafprozess war durch Aussagen eines Angeklagten aus dem ersten Prozess ins Rollen gekommen.

Das Gebäude des Kölner Stadtarchivs, eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas, war am frühen Nachmittag des 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten in der Kölner Südstadt eingestürzt und hatte zwei Nachbarhäuser mit in die Tiefe gerissen. In einem dieser Häuser kamen zwei junge Männer ums Leben.

Bei dem Einsturz entstand ein Schaden in Milliardenhöhe, große Mengen Archivalien wurden verschüttet. Die beteiligten Baufirmen bestreiten, dass ein Baufehler Ursache der Katastrophe war.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Katastrophe hatte die Justiz unter Zeitdruck gestanden: Erst vor einem Jahr begann der Prozess, zehn Jahre nach dem Einsturz – also in dreieinhalb Wochen – wäre die sogenannte absolute Verjährung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt kann niemand mehr für den Archiveinsturz strafrechtlich belangt werden. Auch ein noch laufender Strafprozess hätte dann beendet werden müssen.

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