Prozess um Oury Jallohs Feuertod: Gericht will Prozess einstellen

Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein schnelles Ende geben – ohne Urteil.

Viele Akten, zweimal gelesen. Bild: dpa

MAGDEBURG dpa | Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt werden - als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer.

In dem Prozess muss sich der Polizist seit dem 12. Januar 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dem Asylbewerber aus Sierra Leone bei einem Brand am 7. Januar 2005 nicht rechtzeitig geholfen zu haben.

Im Polizeirevier in Dessau war Jalloh an Armen und Beinen gefesselt worden, er wehrte sich heftig. Eine Blutuntersuchung ergab einen Alkoholwert von fast drei Promille. Trotz der Umstände soll der Asylbewerber das Feuer selbst entzündet haben. Ein Feuerzeug war in der Zelle, obwohl Jalloh durchsucht worden war.

Wie der Prozess nun weitergeht, entscheidet sich am Dienstag. Es gibt die Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Anregung eingehen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Die Nebenklage, die die Mutter und einen Bruder Jallohs vertritt, muss angehört werden, muss aber nicht zustimmen. Sollte der Anregung des Gerichts hingegen nicht gefolgt werden, wird aller Voraussicht nach plädiert und anschließend ein Urteil gesprochen.

Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des Schweigens errichtet hätten.

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