Prozess um „Sachsensumpf“: Endlich frei

Gegen den Willen des Staatsanwalts, der den Prozess unbedingt fortführen wollte, fällte der Richter ein Urteil. Die beiden angeklagten Journalisten sind unschuldig.

Freigesprochen: Thomas Datt (l. ) und Arndt Ginzel. Bild: dapd

DRESDEN taz | Wäre es nach Staatsanwalt Christian Kohle gegangen, hätte sich der Berufungsprozess gegen die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel noch bis ins neue Jahr hingezogen. Hartnäckig beharrte er auf seiner Berufung und auf der Vernehmung weiterer Zeugen, obschon der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler bereits nach drei Verhandlungstagen erkennen ließ, dass er nicht mehr an eine Verurteilung der beiden Journalisten glaube.

Und so kam es dann auch: Am späten Montagnachmittag sprach Schultze-Griebler die beiden Leipziger Journalisten frei. Damit folgte die Strafkammer der Forderung der Verteidigung, die schon in ihren Plädoyers sagte: „Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen.“ Es werfe ein schlechtes Licht auf die sächsische Justiz, meinten sie mit Blick auf die Recherchen im „Sachsensumpf“, nach denen hochrangige sächsische Juristen Kontakt zum Leipziger Rotlichtmilieu gehabt haben sollen.

Staatsanwalt Kohle war in seinem Plädoyer zuvor hart geblieben und hatte Geldstrafen von je 6.000 Euro gefordert. In einem ersten Prozess Mitte 2010 waren Datt und Ginzel zu je 2.500 Euro verurteilt worden. Die Angeklagten gingen in Berufung.

Im zweiten Dresdner „Journalistenprozess“ ging es nun streng genommen nur um die Frage, ob die gewählten Formulierungen in zwei Artikeln des Spiegels und bei Zeit Online über Zwangsprostitution in dem Minderjährigenbordell „Jasmin“ den Tatbestand übler Nachrede und Verleumdung erfüllen würden oder nicht.

Die Kammer hatte schon in der vorletzten Novemberwoche ihre vorläufige Rechtsauffassung schriftlich dargelegt, dass sich die inkriminierten Passagen „im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt haben“.

Die Zeugenvernehmungen in diesem Prozess am Landgericht wie auch im Parallelprozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte am Amtsgericht erhellten nebenbei aber auch Vorgänge um den „Sachsensumpf“. Die Sächsische Staatsregierung hatte 2008 die angebliche Korruptionsaffäre für erledigt erklärt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages ermittelt jedoch nach wie vor. Beobachter werten die beiden Prozesse als entschiedenen Versuch der sächsischen Justiz, jeden Verdacht einer Verstrickung endgültig auszuräumen.

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