Prozess um mutmaßlichen IS-Anhänger: „Kein Terrorist, sondern ein Betrüger“

Der Mann, der im Internet bei einem IS-Kontaktmann um Geld für Autobomben bat, bekommt zwei Jahre Haft wegen versuchten Betrugs am IS.

Ein Mann in einem Gerichtssaal hält eine Mappe vor sein Gesicht

Plädierten auf Freispruch: Hasan A. und sein Anwalt Marius Müller Foto: dpa

SAARBRÜCKEN taz | Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen machten sich die Entscheidung nicht einfach. Doch das Votum des Senats des Saarbrücker Landgerichts fiel nach den Worten des Vorsitzenden Richters Bernd Weber eindeutig aus: „Der Angeklagte ist kein Terrorist, sondern ein Betrüger.“

Das Gericht sprach den mutmaßlichen Dschihadisten Hasan A. am Freitag vom Terrorverdacht frei, verurteilte den 39-jährigen Syrer aber zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs am Islamischen Staat (IS).

Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen folgten die Richter der Version von Hasan A., die anfangs kaum glaubwürdig geklungen hatte. Dieser habe ein „Lügengeflecht“ gegenüber einem vermeintlichen IS-Kontaktmann aufgebaut, um an Geld zu kommen. Der Syrer hatte in Mobilfunkgesprächen und Internetchats behauptet, er benötige 180.000 Euro für Autobombenanschläge in den „Ländern der Ungläubigen“.

Das hatte die Anklage anders gesehen. Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner hatte für eine Freiheitstrafe von zehn Jahren wegen „Versuchs der Beteiligung an einem Mord“ plädiert. Er will wahrscheinlich in Revision gehen. Verteidiger Marius Müller, der auf Freispruch plädiert hatte, will das Urteil auf jeden Fall anfechten. Er will vor allem klären lassen, ob Betrug einer Terrororganisation überhaupt strafbar ist.

Nach Ansicht des Landgerichts ist das der Fall. Nach deutschem Recht gebe es keine „schutzunwürdige“ Organisation, auch wenn sie moralisch bedenkliche Ziele verfolge, erklärte Weber.

Als Konsequenz muss Hasan A. damit rechnen, nach Syrien abgeschoben zu werden. Der Syrer habe Ende 2014 „ohne nähere Prüfung“ Asyl in Deutschland bekommen, so das Landgericht. Die Verhandlung habe aber ergeben, dass dem Angeklagten als Unterstützer des Assad-Regimes keine Verfolgung drohe.

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