Prozess wegen E-Book-Preisabsprachen: Kartellklage gegen Apple beginnt

Die US-Regierung wirft Apple und fünf großen Verlagen vor, sich bei Preisen für E-Books abgesprochen zu haben. Apple steht als letzter Angeklagter nun vor Gericht.

Haben die Bücher alle ähnlich viel gekostet? Die US-Regierung meint, ja. Bild: dpa

NEW YORK dpa/rtr | Apple muss sich wegen des Vorwurfs illegaler Preisabsprachen bei E-Books vor einem New Yorker Gericht verantworten. Nach Einschätzung des amerikanischen Justizministeriums haben Apple und fünf US-Verlage zum Start des iPad-Tablets künstlich und zum Schaden der Verbraucher höhere Preise für digitale Bücher durchgesetzt. Die Verlage gingen inzwischen millionenschwere Vergleiche mit der US-Regierung ein, nur Apple wehrt sich weiter gegen die Anschuldigungen. Apple-Anwalt Orin Snyder wies die Vorwürfe zurück und bezeichnet das Verfahren als bizarr.

Als Apple 2010 mit seinem iPad herauskam, dominierte Amazon das Geschäft mit digitalen Büchern. Der weltgrößte Online-Einzelhändler verkaufte dabei aktuelle Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte besonders günstig zum Preis von 9,99 Dollar. Dabei zahlte Amazon den Verlagen beim Einkauf der Titel einige Dollar pro E-Book mehr, wie aus Unterlagen zum Verfahren bekanntwurde. Die Buchbranche war dennoch unzufrieden, weil sie die Preisvorstellungen der Leser unter Druck sah.

Deshalb sahen die Verlage den Markteintritt von Apple als Chance auf einen Gegenpol zu Amazon. Unter der Regie von Apple-Gründer Steve Jobs Regie einigte sich der Konzern mit den US-Verlagen auf ein sogenanntes „Agentur-Modell“ – ähnlich der deutschen Buchpreisbindung. Dabei bestimmen die Verlage den Preis. Apple sicherte sich die übliche Kommission von 30 Prozent.

Damit verdienten die Verlage zunächst zwar teilweise weniger als bei den Geschäften mit Amazon, hatten aber die Aussicht auf langfristig höhere Preise. Denn zugleich gab es eine Klausel, dass kein anderer Händler die Bücher günstiger bekommen konnte als Apple. Damit musste auch Amazon schnell auf das neue Modell wechseln.

„Nichts Unrechtes getan“

Zum Prozessauftakt bekräftigten die Ankläger ihre Vorwürfe und zogen dafür auch Äußerungen des im Herbst 2011 verstorbenen Apple-Gründers Steve Jobs heran. Unter anderem habe er sich sicher gezeigt, dass Amazon sein Preismodell werde aufgeben müssen, darin sehen sie ein Indiz für Absprachen. Apple wies die Vorwürfe abermals zurück: „Wir haben nichts Unrechtes getan.“

Das US-Justizministerium und Staatsanwälte von mehr als 30 US-Bundesstaaten gingen im vergangenen Jahr gegen die Praxis vor. Sie argumentieren, dass US-Verbraucher deswegen Millionen Dollar mehr für elektronische Bücher bezahlt hätten. Die besonderen Konditionen in den Deals zwischen Apple und der Buchbranche wurden inzwischen abgeschafft. Nach und nach gingen alle betroffenen Verlage Vergleiche mit den Behörden ein, zuletzt erklärte sich Penguin im Mai zur Zahlung von 75 Millionen Dollar bereit.

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