Prozess zum Anschlag in Halle: Das Schweigen der Familie

Die Familie des Attentäters von Halle schweigt vor Gericht. Die Aussage eines Bekannten zeigt: Alle sahen weg, als der Angeklagte sich radikalisierte.

Nahaufnahme der gefesselten Füße des Attentäters von Halle im Gerichtssaal. Er trägt schwarze Turnschuhe

Fluchtgefahr: Der Attentäter von Halle trägt im Gerichtssaal Fußfesseln Foto: Ronny Hartmann/ Pool via Reuters

MAGDEBURG taz | Keine fünf Minuten sitzen der Vater, die Mutter und die Halbschwester des Attentäters von Halle an diesem Mittwoch im Saal des Oberlandesgerichts Naumburg in Magdeburg – gerade lange genug, um von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie tragen nichts zur Klärung der Frage bei, wie es dazu kommen konnte, dass ihr Sohn, ihr Bruder am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet die Synagoge in Halle zu stürmen versuchte und nach Misslingen dieses Planes zwei Menschen tötete.

Der vierte Verhandlungstag im Halle-Prozess beginnt also mit Schweigen. Dabei wären gerade die Aussagen der Familie für die Neben­klä­ge­r:in­nen von Interesse. Laut Anwältin Kristin Pietrzyk wollen diese erfahren, in welchen Strukturen sich der Täter bewegt hat, ob und wie sich seine rechtsextreme Ideologie geäußert hat, die schlussendlich in den Angriff auf eine Synagoge und einen Imbiss mündete. Nach bisherigen Erkenntnissen war das soziale Leben des Angeklagten größtenteils auf seinen Familienkreis beschränkt.

Der vierte Zeuge dieses Verhandlungstages ist dann der ehemalige Partner der Schwester des Angeklagten. Zu fern verwandt, um die Aussage zu verweigern, und nah genug, um einen Einblick in die Familie zu haben, stellt er sich fast vier Stunden den Fragen der Richterin und der Anwaltschaft. Über das Verhältnis zur Mutter, über das zum Vater, in dessen Schuppen er die beim Attentat eingesetzten Waffen herstellte. Über die Schwester, die nie so viel Aufmerksamkeit bekommen habe wie der Angeklagte.

Ruhig und zurückhaltend sei er gewesen, sagt der Zeuge und bestätigt das vorherrschende Bild. Er zeigt jedoch auch eine andere Seite auf. Am Mittagstisch bei der Mutter habe es regelmäßig „Gerede“ gegeben. 2015 über die „Flüchtlingskrise“, darüber, ob Bundeskanzlerin Merkel regierungsfähig sei. Es erscheint dem Zeugen oft schwer, konkrete Aussagen wiederzugeben. An eine Aussage des Angeklagten aber erinnert er sich: „Die Juden sind schuld.“ Er habe sich „rausgehalten“, sagt der Zeuge.

Auch nach „der Sache“ wird geschwiegen

Rausgehalten habe er sich auch, als der Angeklagte in einem Supermarkt zwei Menschen lautstark anging, weil diese sich nicht auf Deutsch unterhielten. Rausgehalten habe er sich auch beim Thema Arbeitslosigkeit. Er habe nichts dazu gesagt, dass ein Messer, ein Helm, ein Schwert, leere Patronenhülsen und ein Modellpanzer das Kinderzimmer des Angeklagten dekorierten. Er fragte nicht nach, warum der Angeklagte paranoid gegenüber Ortungssystemen und dem Anlegen von Accounts war. Er begutachtete eine vom Angeklagten gefertigte Metallpresse und beantwortete fachliche Fragen zur Metallverarbeitung, hielt sich aber raus, als es darum ging, was der Angeklagte im Schuppen seines Vaters machte.

Auch heute, nach „der Sache“, werde in der Familie geschwiegen. „Keiner will es ansprechen.“ Die Mutter sei nach einem Selbsttötungsversuch zu labil, der Vater am Verdrängen. In all seinen Schilderungen wirkt der Zeuge passiv. Auch als es um seine eigene Einbindung in die rechtsextreme Szene geht, die „sehr lange“ zurückliege und auch „nur ein halbes Jahr oder bestimmt noch weniger“ gedauert habe.

Doch eben eine solche Passivität hat das Attentat erst ermöglicht. Dies betonen mehrere An­wäl­t:in­nen der Nebenklage. Eine Nebenklägerin richtet selbst das Wort an den Zeugen: „In der Szene im Supermarkt zeigte sich doch schon, dass aus dem Täter der würde, der er wurde. Vor dem Hintergrund, dass das ein Prozess ist: Wie würden Sie Ihren Sohn davon abhalten, so zu werden, wie der Angeklagte ist?“ Seine Antwort: Er wisse es nicht.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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