Der Staat muss 1,1 Millionen Euro Entschädigung an die indigene Bevölkerung zahlen. Außerdem soll sie künftig in Planungen einbezogen werden. von Gerhard Dilger

Teures Urteil: Ecuadors Präsident Correa prüft, ob er sich das Geld bei der Vorgängerregierung zurückholen kann. Bild: dpa
PORTO ALEGRE taz | „Die Trommeln schallen durch den Urwald“: Unter diesem Motto wollen die 1.300 BewohnerInnen der ecuadorianischen Amazonasgemeinde Sarayaku feiern. Vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica war letzte Woche ein neun Jahre währender Musterprozess über die Rechte indigener Völker mit einem bemerkenswerten Urteil zu Ende gegangen.
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Demnach muss der ecuadorianische Staat die Indigenen mit 1,1 Millionen Euro für die Nachteile entschädigen, die ihnen durch eine Erdölkonzession auf ihrem Land entstanden sind.
Die Regierung in Quito akzeptierte das Urteil. Man werde allerdings prüfen, inwieweit hohe Mitarbeiter des 2003 regierenden Präsidenten Lñcio Gutiérrez haftbar gemacht werden könnten, erklärte Alexis Mera, juristischer Sekretär von Staatschef Rafael Correa.
2002 und 2003 waren Ölarbeiter der argentinischen Firma CGC in Begleitung von Soldaten auf das 1.300 Quadratkilometer große Territorium Sarayakus vorgedrungen, hatten große Waldflächen zerstört und Hunderte Kilo Sprengstoff für seismografische Messungen im Boden vergraben.
Bereits 1996 hatte der Multi die Förderkonzession für den Block 23 erhalten, der in das Gemeindegebiet hineinreicht. Nach heftigem Widerstand der Urwaldbewohner zog sich CGC zurück und verklagte Ecuador vor dem Weltbank-Schiedsgericht Icsid.
Der verbliebene Sprengstoff müsse der Staat in Absprache mit Sarayaku beseitigen, verfügten die Richter nun einstimmig, außerdem müssten die Indigenen bei zukünftigen Förderplänen „vorher angemessen und effektiv konsultiert“ werden. Staatsbedienstete sollen an Fortbildungskursen über die Rechte indigener Völker teilnehmen.
Man werde das 180-seitige Urteil genau analysieren, kündigte Gemeindesprecher José Gualinga an. Im April hatte Präsident Correa erklärt, die „vorherige Konsultation“ sei nicht gleichbedeutend mit einem Vetorecht bei Großprojekten.
Ressourcenkonflikte auf indigenen Territorien stehen in Lateinamerika auf der Tagesordnung. Fernanda Doz Costa von Amnesty International sagte voraus, das Urteil werde in der ganzen Region weitreichende Auswirkungen haben. Bereits 2007 hatte das Interamerikanische Menschenrechtsgericht in einem ähnlichen Grundsatzurteil die Rechte der afroamerikanischen Saramaka-Bevölkerung im Karibikstaat Surinam gestärkt.
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Leserkommentare
30.07.2012 13:24 | Geronimo
Erfolg? Lächerlich... ...
30.07.2012 05:02 | salinas playa
Gestern der "Journalist" der Familia Santos in Kolumbien, heute "taz" Korrespondent fuer Suedamerika. Und Propagandist der ...