Pussy Riot zieht vor den EGMR: Foltert uns nicht!

Die Punkband Pussy Riot hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Sie sieht die Rechte auf Meinungsfreiheit und Freiheit von Folter missachtet.

Damals noch vergnügt: Die Pussy-Riot-Musikerinnen beim Prozess. Bild: ap

MOSKAU ap | Die drei verurteilten Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot haben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Dies teilten ihre Anwälte am Donnerstag mit.

Die drei jungen Frauen waren 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden wegen eines Auftritts in einer Moskauer Kathedrale, bei dem sie den russischen Präsidenten Wladimir Putin kritisiert hatten.

Das Urteil verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – unter anderem gegen das Recht zur freien Meinungsäußerung, gegen das Recht auf einen fairen Prozess und gegen das Folterverbot, beklagen die Anwälte in ihrer Eingabe an den Europäischen Gerichtshof.

Die Verurteilung hatte weltweit Empörung ausgelöst. Zwei der Musikerinnen mussten ihre Strafe antreten, die dritte konnte in einem Berufungsverfahren ihre Freilassung erreichen.

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