Putin-Gegner droht Gefängnis: Kasparow wegen Beißattacke vor Gericht

Der russische Ex-Schachweltmeister Kasparow muss vor Gericht, weil er einen Polizisten gebissen haben soll. Dem Unterstützer von Pussy Riot drohen mehrere Jahre Haft.

Bei einer Unterstützer-Demo für Pussy Riot wird Garri Kasparow von Polizisten abgeführt. Bild: dpa

MOSKAU afp | Wegen einer Demonstration, bei der er einen Polizisten gebissen haben soll, ist der russische Ex-Schachweltmeister Garri Kasparow am Freitag vor Gericht erschienen. Etwa 20 Unterstützter jubelten dem 49-Jährigen zu, als er das Moskauer Gerichtsgebäude betrat, in dem vor einer Woche die Mitglieder der Kreml-kritischen Punkband Pussy Riot zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Kasparow hatte damals an einer Demonstration zur Unterstützung der drei Frauen teilgenommen.

Formell beschuldigt ist Kasparow bisher nur, gegen Demonstrationsbestimmungen verstoßen zu haben. Dafür sind maximal 15 Tage Haft vorgesehen. Sollte er jedoch wegen des Angriffs auf den Polizisten angeklagt werden, könnten ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen.

Laut dem privaten Fernsehsender Doschd zeigte sich Kasparow vor Gericht am Freitag kämpferisch. Er habe bereits fünf Mal wegen aus seiner Sicht politischen Vorwürfen vor Gericht gestanden, sagte der langjährige Kritiker von Präsident Wladimir Putin demnach.

Videos von der Demonstration am Tag des Pussy-Riot-Urteils zeigen, wie ein Polizist Kasparow anscheinend auf den Kopf schlägt. Er wird danach in einen Polizeibus gebracht. Ein Beamter beschuldigte den Schachmeister bei der Organisation der Demonstration später, ihn außer Sichtweite der Kameras in die Hand gebissen zu haben. Kasparow wies dies zurück und verklagte den Polizisten wegen illegaler Festnahme und Verleumdung. Die Polizei gab die Untersuchung der Biss-Vorwürfe an den Bundesermittlungsausschuss, der bereits gegen Putin-Kritiker vorgeht.

Die Pussy-Riot-Musikerinnen waren am Freitag vor einer Woche wegen „Rowdytums“ und „Anstiftung zu religiösem Hass“ zu je zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein „Punk-Gebet“ gegen Putin aufgeführt.

Das Urteil rief weltweit Kritik hervor. Deutlich kritisierte gestern auch der Menschenrechtsrat beim russischen Präsidenten das Urteil. Als problematisch bezeichnete der Rat in seiner Erklärung die Anwendung des Strafrechts auf Fälle, die „nach dem Gesetz nur Ordnungswidrigkeiten“ seien. Der Rat, dem auch die Ex-Verfassungsrichterin Tamara Morschakowa und der Sprecher der russisch-orthodoxen Kirche, Wladimir Legoida, angehören, rief dazu auf, dass sich „Wahrheit und Gnade“ durchsetzen sollten.

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