Rabattaktion für Personenbeförderung: MyTaxi darf Preise drücken

Mit kräftigen Rabatten brachte die Daimler-Tochter die genossenschaftlich organisierte Taxi-Branche gegen sich auf. Ganz legal, wie der BGH entschied.

Ein MyTaxi hat sich auf einer Treppe festgefahren.

Stand lange Zeit auf der Kippe: Rabattaktion des Hamburger Unternehmens MyTaxi Foto: dpa

KARLSRUHE/BERLIN taz/dpa | Wer öfter mit dem Taxi fährt, kann sich womöglich über günstigere Fahrpreise freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die Daimler-Tochter MyTaxi in allen deutschen Städten Gutscheine in beliebiger Form und Höhe anbieten darf. Wie lange MyTaxi die Rabattaktionen weiterführt, ist ungewiss.

MyTaxi arbeitet wie eine herkömmliche Taxizentrale, ist aber nur über eine App erreichbar. Das Unternehmen hatte bis 2016 eine Rabattaktion angeboten, mit der die Kunden per App viel Geld sparen konnten. An Neukunden wurden Gutscheine mit 50 Prozent Preisnachlass verteilt – harte Konkurrenz für klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, beschuldigte MyTaxi, gegen die Tarifpflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz zu verstoßen.

2017 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main MyTaxi untersagt, die Rabattaktion weiterzuführen. Mit dieser Entscheidung wollte sich das 2009 gegründete Hamburger Unternehmen nicht zufrieden geben und klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die 50-Prozent-Rabatte, die MyTaxi bis 2016 anbot, seien kein Verstoß gegen die Preisbindung im Taxigewerbe, begründete das BGH sein Urteil und wies den Vorwurf des Taxivereins Deutschland zurück. Auch eine Verdrängung konkurrierender Taxiunternehmen habe nicht stattgefunden.

MyTaxi setzt auf Expansion

Damit bestätigte der BGH die Ausführungen der Kläger. Der Tarifbetrag sei eingehalten worden, da beim Taxifahrer die vollen 100 Prozent des Fahrpreises landeten. MyTaxi will nun durch ähnliche Aktionen Kunden ansprechen, die bisher selten Taxi fahren. Ebenfalls will das Unternehmen verstärkt Nachtfahrten und Großraum-Shuttles anbieten. Ab Mai soll zudem das Sharingangebot Mytaximatch in Berlin verfügbar sein, heißt es in einer Presseerklärung.

Auch für Privatfahrer sei MyTaxi interessant, da die Grundgebühr für Fahrtenvermittlung wegfalle, so ein Pressesprecher von MyTaxi. Diese Gebühr muss jeder private Fahrer an die zuständige Taxizentrale abführen – egal, ob er fährt oder nicht. Ein MyTaxi-Fahrer gebe pro Fahrt 7 Prozent Provision an das Unternehmen ab, so der Sprecher

Taxi Deutschland bleibt kritisch

Dass MyTaxi es sich leisten konnte, 50 Prozent des Tarifes zu bezahlen, sei allein auf die Subventionierung durch den Daimler Konzern zurückzuführen, so Marten Clüver, Pressesprecher von Taxi Deutschland. Viele MyTaxi-Fahrer arbeiteten zeitgleich bei einer Taxizentrale, sodass es nicht zu einer Ausweitung des Angebots an Taxifahrten, sondern zu einer Verlagerung kommen werde. „Sobald die Marktanteile groß genug sind, wird es zu Preiserhöhungen kommen“, denkt Clüver.

Für viele Privatfahrer hätten sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert. Teilweise habe MyTaxi Fahraufträge nach Provisionshöhe von bis zu 30 Prozent „versteigert“: „Wer die höchste Provision an MyTaxi zu zahlen bereit war, bekam die Fahrt“, sagt Clüver. Außerdem wirft er MyTaxi vor, die Daten der Kunden für Eigenwerbung weiter zu verwenden. Wo häufig MyTaxi bestellt werde, tauche später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an dem Daimler beteiligt ist.

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