Rechte Drohschreiben vom „NSU 2.0“: Zwei Festnahmen

Wegen der rechten Drohmails des „NSU 2.0“ wurden ein Ex-Polizist und seine Frau festgenommen. Sie sollen im Juli sechs der Drohbriefe verschickt haben.

Der Schriftzug «polizei» am. polizeirevier in Frankfurt

Die Polizei hat zwei verdächtige Personen vorläufig festgenommen und wieder freigelassen Foto: Boris Roessler/dpa

FRANKFURT/MAIN afp/dpa/taz | Im Zusammenhang mit den rechtsextremen „NSU 2.0“-Drohmails hat es zwei vorläufige Festnahmen gegeben. Der Tatverdacht richte sich gegen einen 63 Jahre alten ehemaligen bayerischen Polizisten und dessen 55 Jahre alte Ehefrau, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Montag mit. Beide seien am Freitag vorläufig festgenommen worden, mittlerweile aber wieder frei.

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der taz auf Nachfrage mitteilte, wird den Verdächtigten der mutmaßliche Versand von sechs E-Mails vorgeworfen. Alle seien im Juli abgeschickt worden. Der Verdacht bezieht sich aktuell also nur auf einen kleinen Teil der Drohserie.

Der hessische Linken-Politiker Hermann Schaus schrieb daher auf Twitter, es handle sich offenbar um „Trittbrettfahrer“. Er vermute, es sei „nicht der ganz große Fisch ins Netz gegangen“, twitterte Schaus, der innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Landtag ist.

Insgesamt wurden unter dem Kürzel „NSU 2.0“ seit dem Jahr 2018 Dutzende ­Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und bedrohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und andere Adressaten verschickt. Im Zusammenhang mit der Serie war bereits im April 2019 erstmals ein Mann festgenommen worden. Er steht derzeit in Berlin vor Gericht. Auch nach seiner Festnahme war die Serie weitergegangen.

Festnahme am Freitag

Gegen das nun verdächtigte Ehepaar ging die Staatsanwaltschaft zusammen mit Kräften des hessischen Landeskriminalamts schon am vergangenen Freitag in Landshut vor. Der ehemalige Polizist war laut Staatsanwaltschaft bereits früher wegen rechtsmotivierter Straftaten aufgefallen. Da keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorlägen, seien die beiden Tatverdächtigen wieder freigelassen worden. Die Auswertung der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen dauerten noch an.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass bis dahin 69 „NSU 2.0“-Schreiben bekannt gewesen seien. Empfänger waren demnach unterschiedliche Personen des öffentlichen Lebens, die meisten von ihnen Frauen. Zuvor sollen teilweise auch Daten von Opfern von hessischen Polizeicomputern abgerufen worden sein.

Ob auch die E-Mails des verdächtigten Ehepaares aus Bayern solche Daten enthielten, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft machte dazu auf Nachfrage am Montag keine Angaben. Offen ließ sie auch, ob die Verdächtigten Verbindungen nach Hessen haben. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) forderte am Nachmittag, es müsse jetzt genau geprüft werden, „ob und welche Verbindungen es zwischen dem bayerischen Ex-Polizisten und den zutiefst besorgniserregenden Vorgängen in Hessen“ gebe.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.