Rechter Terror: Kein Deal mit Neonazis

Die Bundesanwaltschaft will keine Kronzeugenregelung für Beate Zschäpe. Und der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer sieht Chancen für ein NPD-Verbot.

Unterschlupf für Abgetauchte: In diesem Haus in Grabow wurde der Neonazi Andre E. verhaftet. Bild: dapd

BOCHUM taz | Im Streit über die Aufklärung der rechtsextremen Terrorserie hat die Bundesanwaltschaft Spekulationen zurückgewiesen, sie arbeite an einem Deal oder gar einer Kronzeugenregelung für die einzige Überlebende des Zwickauer Neonazi-Trios, Beate Zschäpe. "Diese Überlegung gibt es nicht", sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde.

Hintergrund sind Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA), nach denen Zschäpe möglicherweise nicht direkt an den Morden ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beteiligt war. "Nein, die Erkenntnisse haben wir bisher nicht, deutlich nicht", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke im Innenausschuss des Bundestags laut einem Protokoll, das der taz vorliegt.

Parallel diskutieren Juristen und Politiker weiter über ein Verbot der NPD. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sieht dafür Chancen: Voraussetzung sei aber der Nachweis, dass die NPD Teil des Netzwerks der Zwickauer Terrorzelle gewesen sei, sagte der Jurist der Frankfurter Rundschau. Hassemers Senat hatte 2003 den ersten Versuch eines NPD-Verbots wegen der Unterwanderung der Partei durch den Verfassungsschutz abgelehnt.

"V-Leute sind Nazis"

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) weigert sich trotzdem, die in der NPD aktiven V-Leute des Verfassungsschutzes nicht mehr als Quellen zu nutzen. "Wir brauchen einen Einblick in diese Szene, sonst wären wir auf dem rechten Auge blind", argumentiert er. Grünen-Chefin Claudia Roth forderte dagegen, Friedrich müsse den Weg für ein NPD-Verbot freimachen: "V-Leute sind keine Beamten, das sind Nazis, die müssen abgeschaltet werden."

Unterdessen wird deutlich, dass auch die Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung des rechtsextremen Terrors schwere Pannen zu verantworten haben. Bereits 1998 sei klar gewesen, dass sich die drei Zwickauer Rechtsextremen im Untergrund bewaffnen wollten, berichtet der Spiegel. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft Gera das Neonazi-Trio als "loses Geflecht von Einzeltätern" betrachtet, das "Straftaten weder für noch im Namen bestimmter Gruppierungen oder gar einer eigens gegründeten Gruppierung" begangen habe. 1999 habe sich auch die Bundesanwaltschaft dieser Einschätzung angeschlossen.

Noch heute ist unklar, wie viele abgetauchte Rechtsextreme trotz Haftbefehl nicht zu finden sind. Zwar wurde am Donnerstag der Neonazi Andre E. verhaftet, der das Bekennervideo der Zwickauer Terrorzelle hergestellt haben soll. Der Nürnberger Gerhard Ittner dagegen verschwand 2005 während einer laufenden Gerichtsverhandlung spurlos. Trotz offenkundiger Verbindungen zum Thüringer Terrornetzwerk ist die Fahndung nach ihm bis jetzt erfolglos.

Der Innenminister Friedrich greift deshalb tief in die sicherheitspolitische Mottenkiste - und fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Als "Zeugnis der Hilflosigkeit" wertet das nicht nur die Linkspartei: Widerstand kommt auch vom Koalitionspartner FDP. "Es hilft niemandem, mitten in der Aufklärungsphase reflexhaft alte Maximalforderungen zu stellen", erklärte deren Bundestagsfraktionschef Rainer Brüderle.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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