Rechtes Netzwerk in der Bundeswehr: Abschirmdienst meldet früher

Der MAD zieht Konsequenzen aus mehreren Skandalen, unter anderem aus taz-Recherchen zur Hannibal-Affäre.

Ein Bundeswehrsoldat steht, man sieht nur seine Beine und seinen Schatten

Der MAD will nun genauer hinsehen, ob Soldaten auf dem Boden der Verfassung stehen Foto: dpa

Mehr melden, besser draufschauen und auch prüfen, was aus kritischen Fällen wird: Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) zieht Konsequenzen aus der Kritik am Umgang mit mutmaßlichen Extremisten in den Reihen der Bundeswehr. Wie der Chef des Nachrichtendienstes, Christof Gramm, der Deutschen Presse-Agentur sagte, will man künftig mutmaßliche Extremisten früher dem Personalamt der Bundeswehr melden.

Dies ist eine Reaktion auf zahlreiche Vorfälle, die in der jüngeren Vergangenheit überregional für Schlagzeilen sorgten – und auch auf die Recherchen der taz. Ende 2018 hatte die taz über den Bundeswehrsoldaten André S. alias „Hannibal“ berichtet, der ein bundesweites Netzwerk von Preppergruppen betreute, die sich auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Darunter waren auch Rechtsextremisten.

Am Samstag hatte die taz über die internationalen Verbindungen des Hannibal-Netzwerks berichtet, das bis zum Sicherheitsapparat des philippinischen Machthabers Duterte reicht. Bundestagsgremien und der MAD hatten sich wiederholt mit den taz-Recherchen beschäftigt. Derzeit sind sie Gegenstand im Landtag von Baden-Württemberg, wo ein Verfassungsschützer eine Rolle bei der Gründung des Hannibal-Vereins Uniter spielte.

Der MAD will laut Gramm künftig nicht nur als eindeutig Extremisten erkannte Bundeswehrangehörige an das Personalamt weitermelden, sondern auch Fälle, in denen der Dienst an der Verfassungstreue der Soldaten zweifelt. Derzeit bewegt sich die Zahl erkannter Extremisten im einstelligen Bereich und umfasst lediglich Fälle, denen juristisch problemlos beizukommen ist. Als Extremisten, die aktiv und teils auch gewaltbereit gegen die Verfassungswerte arbeiten, wurden laut MAD 2018 vier Rechtsextreme und drei Islamisten eingestuft. Dabei handelt es sich um Fälle, die einer gerichtlichen Überprüfung in der Regel standhalten.

Schwierigkeiten hat die Bundeswehr mit vorgelagerten Fällen im Graubereich. In einer vertraulichen Sitzung des Bundestags hatte zuletzt ein Vertreter des Verteidigungsministeriums angekündigt, künftig frühzeitiger gegen mutmaßliche Extremisten vorgehen zu wollen und es im Zweifel auch auf eine juristische Klärung ankommen zu lassen.

Betroffen von der neuen Meldepolitik sollen Soldaten und Zivilbeschäftigte sein, bei denen es „vorhaltbare Erkenntnisse“ über fehlende Verfassungstreue gebe, sagte Gramm. Dies betreffe jährlich eine Größenordnung von rund 50 Personen. Bislang waren solche Fälle nur den Vorgesetzten für Disziplinarmaßnahmen gemeldet worden. Künftig werde der MAD auch Rückmeldungen zu diesen gemeldeten Fällen einholen, um dem Ministerium Auskunft zu geben. „Extremismus hat in der Bundeswehr und bei ihren circa 250.000 Angehörigen keinen Platz. Deshalb schauen wir sehr genau hin, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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