Rechtsextreme in Hoyerswerda: Bewährungsstrafen für Todesdrohung

Sie bedrohten ein Paar, das sich gegen Nazis wehrte, mit dem Tod. Mehrere Rechtsextreme bekamen Bewährungsstrafen. Das Urteil stößt auf Kritik.

Einer der angeklagten Männer im Gerichtssaal. Bild: dpa

HOYERSWERDA dpa | Wegen massiver Bedrohung eines Paares hat das Amtsgericht Hoyerswerda gegen mehrere Rechtsextreme bis auf eine Ausnahme Bewährungsstrafen verhängt. Fünf der acht Angeklagten im Alter zwischen 18 und 36 Jahren bekamen am Montag zwischen acht und zehneinhalb Monaten Haft auf Bewährung.

Zwei Beschuldigte erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der achte Angeklagte verbüßt bereits eine einjährige Haftstrafe wegen eines anderen Falls. Er muss jetzt noch fünf Monate länger im Gefängnis bleiben.

Die Beschuldigten hatten nach Überzeugung des Amtsgerichts am 17. Oktober 2012 das Paar in der Wohnung des Mannes belagert und dabei auch Todesdrohungen ausgesprochen. Die Frau und ihr Partner hatten sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Als Motiv wird deshalb Rache vermutet.

Die Angeklagten gingen offenbar davon aus, dass der damals 33-jährige Mann ein Foto von einem Aufmarsch Rechtsextremer in Hoyerswerda ins Internet gestellt und mit Namen und Anschriften versehen hatte – zu Unrecht, wie sich nach Auswertung seines Computers ergab. Er hatte lediglich ein Foto ohne weitere Angaben hochgeladen, allerdings auch immer wieder Aufkleber der Rechtsextremen in der Stadt entfernt.

„Skandalöses Urteil“

Das Urteil hat Kritik ausgelöst. Das Internationale Auschwitz-Komitee bezeichnete die zur Bewährung ausgesetzten Strafen für fast alle Angeklagten am Dienstag als skandalös. „Diese Urteile – gefällt am Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust – muten geradezu makaber an. Neonazis, die Menschen jagen und in Todesangst versetzen, werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein fatales Signal für all jene Bürger, die sich in ihren Gemeinden Neonazis entgegenstellen und auf die wehrhafte Demokratie hoffen“, kritisierte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner.

Für die Grünen im sächsischen Landtag wirft das Urteil auch deswegen Fragen auf, weil der Richter den Beschuldigten eine positive Sozialprognose bescheinigte. Einige der Angeklagten sind wegen Körperverletzung, rechtsextremer Propagandadelikte und anderer Straftaten vorbestraft. Im Prozess hatten sie keinerlei Reue gezeigt und sich auch nicht bei den Opfern entschuldigt.

Grünen-Politiker Miro Jennerjahn fand den Prozess auch in anderer Hinsicht bemerkenswert: „Zu sehen waren Neonazis, die sich sehr sicher fühlen und keinerlei Respekt oder Angst vor dem Rechtsstaat zeigen.“ Man habe auch Polizisten sehen können, die vor Neonazis kapitulieren, und Zeugen, die aus Angst nichts sagen und erhebliche Erinnerungslücken haben.

Der Fall erregte damals bundesweit Schlagzeilen, weil die Polizei den Opfern nahelegte, aufgrund der Bedrohung die Stadt lieber zu verlassen. Das wurde als Kapitulation vor dem Rechtsextremismus empfunden. Im Prozess sagten Polizisten übereinstimmend aus, dass die Opfer den Wunsch selbst geäußert hätten. Das Paar lebt heute an einem unbekannten Ort.

Rechtsanwalt Bartl wies in seinem Schlussplädoyer noch einmal auf die Gefühlslage seiner Mandanten hin. Sie hätten Todesangst ausgestanden und müssten nun mit einer großen Veränderung in ihrem Leben klarkommen.

Im Prozess schwiegen die Angeklagten oder machten Erinnerungslücken geltend. Das Gericht folgte beim Strafmaß im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Bartl, der die Opfer als Nebenkläger vertrat, sagte nach der Urteilsverkündung: „Meine Mandanten können mit diesem Strafmaß leben.“

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