Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube: Video-Urteil kommt im April

Seit Jahren streiten YouTube und die Gema um Urheberrechte und die Löschung bestimmter Videos. Im Frühjahr will das Landgericht Hamburg nun entscheiden.

2009 reichte die Gema eine Unterlassklage gegen YouTube ein. Seitdem dauert der Streit um die Freigabe von Musikvideos im Netz an. Bild: dpa

HAMBURG taz | Im Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Videoportal YouTube wird am 20. April ein Urteil gesprochen. Das kündigte das Landgericht Hamburg am Donnerstag an. Die Parteien streiten vor Gericht darum, wie mit urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos umgegangen werden soll. Vor dem Verkündungstermin im April können die beiden Parteien sich auch noch außergerichtlich einigen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsantrag der Gema: Die Verwertungsgesellschaft fordert, dass YouTube zwölf geschützte Musikwerke für Nutzer aus Deutschland sperrt und zukünftig nicht mehr zugänglich macht. Zu den betroffenen Liedern gehören "Rivers of Babylon" und "Ritmo de la noche". Der Fall ist von großer Bedeutung, weil die Gema ein Exempel statuieren will - so sehen es die Anwälte von YouTube.

Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube als Täter agiert. Es nimmt eine "Störerhaftung" an: YouTube gibt den Nutzern die technischen Möglichkeiten, Videos hochzuladen und damit Urheberrechte zu verletzen. Die Gema fordert, dass YouTube diese Rechtsverletzungen unterbinden muss.

Wer ist für das Löschen verantwortlich?

Bestandteil der Verhandlung am Donnerstag war zudem die Frage, wie auf YouTube das Hochladen urheberrechtlich geschützter Musik verhindert werden kann und welche der Parteien für die Löschung solcher Stücke verantwortlich ist. YouTube verwendet derzeit das Filtersystem Content-ID an.

Unternehmer, die Rechte an Liedern besitzen, müssen dabei sogenannte Referenzdateien der Stücke hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Stimmt dieser mit neu hochgeladenen Liedern überein, müssen diese gelöscht werden oder die Rechte haltenden Unternehmer werden an den Werbeeinnahmen von YouTube beteiligt.

Der Nachteil: die Überprüfung ist sehr aufwendig. Daher möchte die Gema, dass YouTube die betroffenen Stücke selber löscht. Das Videoportal nimmt die genau gegensätzliche Position ein. Weiterhin fordert die Gema neue - über das vorhandene Filtersystem hinausgehende - Hürden auf YouTube. Dies soll mit sogenannten Wortfiltern passieren, die verhindern, dass geschützte Musikstücke aufgerufen werden können.

Streit seit 2009

Diese Technik möchte YouTube nicht anwenden und warnt vor "Overblocking". Dadurch würden auch Inhalte unzugänglich werden, in denen gar keine Rechtsverletzung vorliegt, deren Name aber mit den Wortfiltern übereinstimmt. Den Streit um Musikvideos führen YouTube und die Gema seit 2009. Nach dem Ende eines vorläufigen Vertrages, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen.

2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit einem Eilantrag. Das Landgericht Hamburg ließ jetzt aber erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. (mit Material von dpa)

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.