Reform der Arbeitsmarkt-Eingliederung: Weniger Geld für Arbeitslose

Das Kabinett beschließt eine Reform der Jobvermittlung. 7,5 Milliarden Euro werden gespart. Einschnitte sind bei 1-Euro-Jobs und Existenzgründern geplant.

Vermittlung ja, aber anders: Jobcenter. Bild: ap

BERLIN taz | Auf Arbeitslose kommen neue Kürzungen und Förderbedingungen zu. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz, mit dem die Eingliederungsmaßnahmen für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) reformiert werden.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begründete das Vorhaben mit der guten Arbeitsmarktlage: "Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen."

Mit dem Gesetz wird der Werkzeugkasten, mit dem Arbeitslose in Jobs vermittelt werden sollen, von 42 auf 31 Instrumente reduziert. Betreuer in Jobcentern können künftig eigenständiger entscheiden, welche Maßnahmen sie anwenden. Bildungsträger benötigen in Zukunft eine externe Zulassung.

Betroffen sind unterschiedliche Bereiche: Arbeitslose Existenzgründer haben beispielsweise keinen Rechtsanspruch mehr auf finanzielle Zuschüsse für den Aufbau ihrer Selbstständigkeit und müssen deutlich kürzere Antragsfristen einhalten. Eingeschränkt wird auch die öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose oder 1-Euro-Jobs.

1-Euro-Jobber seien häufig in ihrer Situation "gefangen". Es müsse aber immer "die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen", sagte von der Leyen. Sie betonte, "oberste Priorität" habe die Fachkräftesicherung. Das Gesetz sieht dafür vor, Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte länger und mit Geld aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu fördern.

"Hier ist weniger mehr"

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt begrüßte die Reform: "Wir haben zu viele Instrumente, die sich an die gleichen Adressaten richten und die gleichen Ziele verfolgen. Hier ist weniger mehr", sagte Alt zur taz. In einer Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium kritisiert der BA-Vorstand jedoch die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung. Dies sei mit einer "Erhöhung des Bürokratieaufwandes" verbunden. Auch sei das Einsparvolumen "überzeichnet".

Der Bundesrechnungshof hatte in einer Stellungnahme zwar die "Individualisierung und Flexibilisierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" begrüßt. Er gab jedoch zu bedenken, dass mehr Ermessensspielraum vielen Vermittlungsfachkräften Probleme bereite. Damit es nicht "zu einer weiteren Steigerung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren" komme, müssten die fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter durch Schulungen und Hospitationen "erheblich ausgebaut" werden.

Insgesamt sollen bei der BA von 2012 bis 2015 rund 7,5 Milliarden Euro eingespart werden. Mit dem Gesetz, das April 2012 in Kraft treten soll, werden die Vorgaben des 2010 beschlossenen Sparpakets erfüllt. Opposition und Gewerkschaften übten scharfe Kritik. Linkspolitikerin Sabine Zimmermann etwa sprach von einem "Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik".

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