Reform des Krankenhausgesetzes: Kliniken auf dem Prüfstand

Gesundheitssenatorin plant engmaschige Qualitätskontrollen in Hamburger Krankenhäusern.

Was auf den Krankenhausfluren passiert, soll bald genauer kontrolliert werden Bild: dpa

HAMBURG taz | Bessere Qualität durch mehr Kontrolle – so heißt das Ziel des neuen Hamburgischen Krankenhaus-Gesetzes, das der Senat am Dienstag beschlossen hat. Alle 35 Hamburger Kliniken werden künftig stärker als bislang an ihrer medizinischen Qualität gemessen. Das Leistungsangebot der Häuser soll künftig danach ausgerichtet sein, wo eine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet ist. „Wir wollen damit eine Qualitätsoffensive starten“, gibt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) den Kurs vor.

Ob die Abteilung einer Klinik personell und technisch besonders gut ausgestattet ist und vernünftige Operationsergebnisse liefert, hat in der Krankenhaus-Planung bislang kaum eine Rolle gespielt. Der Krankenhausplanungsausschuss genehmigt die Bettenanzahl danach, wie viele Patienten sich in der entsprechenden Abteilung versorgen ließen.

Die Reform der Gesundheitssenatorin soll das jetzt ändern. „Ob ein Krankenhaus etwa bei Hüftoperationen eine Komplikationsrate von 0,2 oder 3,0 Prozent hat, ist für die Qualität und vor allem für die Patienten entscheidend“, sagt Prüfer-Storcks. Angedacht ist deshalb, dass Stationen mit einer überdurchschnittlichen Versorgung ihre Kapazitäten weiter ausbauen können, während andere Kliniken bestimmte medizinische Leistungen gar nicht mehr erbringen sollen.

Für die Kliniken bedeutet das künftig vor allem Spezialisierung. „Nicht alle Krankenhäuser sollten alle Behandlungen anbieten“, sagt die Senatorin. Behandlungen müssten „in den Abteilungen mit den besten Ergebnissen konzentriert werden“. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Behandlung von Kindern, Unfall-Opfern oder in der Neuro-Chirurgie und Gefäßmedizin sei eine optimale Versorgung entscheidend.

Die Hamburger SPD-Senatorin kam über Umwege zum Thema Gesundheit:

Volontärin und Redakteurin bei den Ruhr Nachrichten (1976 bis 1988).

Referentin in der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei (1988 bis 1990).

Pressesprecherin des neu gegründeten Gleichstellungsministeriums in NRW (1990 bis 1995).

Leitung der Abteilung Frauenpolitik im Gleichstellungsministerium.

Staatssekretärin in NRW im Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (1999 bis 2005).

Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg (2007 bis 2011).

Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg seit dem 23. März 2011.

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Die dieser Planung zugrunde liegenden Mindestanforderungen und Qualitätskriterien sollen gemeinsam mit den Krankenhäusern erarbeitet werden. Die für die Qualitätssicherung notwendigen Kontrolldaten erhofft sich die Senatorin nicht nur von den Kliniken selbst, sondern auch von den Krankenkassen und dem bundesweiten Qualitätsinstitut, dessen Einrichtung die Bundesregierung beschlossen hat.

Eine weitere wichtige Quelle könnten die Patientenbeschwerdestellen der Krankenhäuser sein, deren Unabhängigkeit zukünftig besser gewährleistet werden soll. In Zukunft müssen zudem alle Kliniken Qualitätsbeauftragte berufen, die sich um die Qualitätssicherung und die Sicherheit der Patienten kümmern.

Ein Problem der Neuregelung: Im Rahmen der Kostendämpfung werden immer mehr Operationen ambulant in Arztpraxen mit angegliedertem OP-Bereich durchgeführt. Diese Praxen werden von der geplanten Qualitätskontrolle aber nicht erfasst. „Hier können wir nur hygienische Standards vorgeben“, klagt Prüfer-Storcks.

Die Reform muss noch von der Bürgerschaft beschlossen werden, bevor sie dann Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll. Hamburg folgt mit seinem neuen Gesetz der Diskussion auf Bundesebene – auch die große Koalition in Berlin will die Behandlungsqualität zur Richtschnur aller Bedarfsplanungen machen.

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