Reform von Bußgeld gegen Raser: „Fahrverbote sind abschreckender“

Scharfe Sanktionen für Raser sollten wieder eingeführt werden, sagt ein Leiter aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium – wie in der Schweiz.

Grauer Lamborghini

Schnell: Lamborghini Foto: Karsten Thielker

taz: Herr Erdmenger, sind die verschärften Fahrverbotsregeln, die wegen eines Formfehlers derzeit nicht gelten, tatsächlich „unverhältnismäßig“, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer meint?

Christoph Erdmenger: Nein. Um ein einmonatiges Fahrverbot zu erhalten, musste ein Autofahrer zum Beispiel in der Tempo-30-Zone über 54 km/h gefahren sein, also fast doppelt so schnell wie erlaubt.

Wie kommen Sie auf „über 54 km/h“? Im Bußgeldkatalog ist nur von 21 km/h Überschreitung die Rede

Zu addieren sind 3 km/h Messtoleranz beim Blitzgerät. Dazu kommen Ermessenstoleranzen und Abweichungen von der Tachoanzeige.

Viele Autofahrer sehen sich bei diesen Geschwindigkeiten nicht als „Raser“...

Das Schadenspotenzial ist aber beträchtlich. Wenn ein Fußgänger mit Tempo 30 angefahren wird, endet der Unfall in einem von zehn Fällen tödlich. Bei Tempo 50 ist der Aufprall in sieben von zehn Fällen tödlich.

Viele Tempo-30-Anordnungen dienen aber gar nicht der Verkehrssicherheit, sondern dem Lärmschutz...

Aber auch dort sterben bei einem Aufprall Leute. Im Übrigen dient der Lärmschutz ebenfalls der Gesundheit. Denn Verkehrslärm führt unter anderem zu mehr Herzinfarkten. Aus Sicht der Forschung sind die Lärmwerte, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auslösen, sogar noch deutlich zu hoch.

Der 50-Jährige ist seit 2013 Abteilungsleiter im baden-württembergischen Verkehrministerium. Er ist für nachhaltige Mobilität und auch für Bußgeldfragen zuständig. Zuvor war Erdmenger Fachgebietsleiter im Umweltbundesamt in Dessau und Landtagsabgeordneter der Grünen in Sachsen-Anhalt.

Bringen harte Sanktionen überhaupt etwas für die Verkehrssicherheit?

Fahrverbote haben eher abschreckende Wirkung als die Geldbußen in derzeitiger Höhe, die von vielen bewusst in Kauf genommen werden. In der Schweiz und in Skandinavien, wo die Sanktionen deutlich höher sind, gibt es deutlich weniger Verkehrstote.

Übersieht nicht jeder mal ein Verkehrsschild?

Autofahren ist gefährlich. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Autofahrer sich beim Fahren konzentriert und wie ein Habicht aufpasst, auch auf die Verkehrsschilder. Die Schilder sind keine unverbindlichen Empfehlungen.

Aber nach einem langen Arbeitstag ist man nun mal müde und etwas unkonzentriert...

Für solche Fälle gibt es Hilfsmittel. Der Navi im Auto oder auch spezielle Smartphone-Apps können Geschwindigkeitsbegrenzungen laut ansagen.

Was gilt, wenn das Schild kaum lesbar war?

Dann kann dies in einem Einspruch geltend gemacht werden. Die Bußgeldbehörde überprüft dann, ob das Schild wirklich verschmutzt war.

Ist es erlaubt, in den Ort hineinzurollen, um Sprit und Bremsbeläge zu sparen?

Ausrollen ist sinnvoll, wenn man rechtzeitig damit anfängt. Eine Ortschaft kommt ja nicht überraschend. Ab dem Ortseingangsschild gilt dann aber das jeweilige Tempolimit. Menschen, die am Ortseingang wohnen, sind nicht weniger wert, als die Bewohner der Ortsmitte.

Für manche Autofahrer wirkt ein Fahrverbot wie ein Berufsverbot. Geht das nicht zu weit?

In der Regel muss der Führerschein nicht sofort abgegeben werden, sondern erst binnen vier Monaten. So lässt sich das Fahrverbot eventuell auf einen passenden Zeitraum legen, etwa die Urlaubszeit. Das ist doch eher großzügig.

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