Regierung beschließt Bankenregulierung: Trennbanksystem light

Die Regierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Banken. Risikobereiten Managern droht nun Haft.

Werden bald fast getrennt. Banken in Frankfurt Bild: dpa

BERLIN taz | Wie viel Geld die große Bankenkrise des Jahres 2008 unter dem Strich kosten wird, ist noch nicht klar – Dutzende Milliarden Euro dürften es für den deutschen Steuerzahler aber werden. Dass der Staat nicht noch einmal so sehr in die Bredouille gerät, will die Bundesregierung durch zahlreiche Gesetze erreichen.

Das neueste hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet: Danach sollen große Banken risikoarme von risikoreichen Geschäften trennen. Als risikoarm wird dabei das sogenannte Einlagengeschäft eingestuft, das sich um Konten und Kredite für Privathaushalte oder Unternehmen dreht. Davon abtrennen sollen die Institute den Handel mit spekulativen Wertpapieren auf eigene Rechnung.

Eine vollständige Trennung verlangt der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings nicht: Wertpapierhandel im Auftrag von Kunden darf weiter in der angeblich risikoarmen Einlagenbank stattfinden.

Der Opposition geht der Entschluss nicht weit genug

Unter anderem deswegen kritisiert SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück den Entwurf. Er verlangt die strikte Trennung von Einlagengeschäft und Eigenhandel. Außerdem schlägt er vor, dass die Banken ihre Wertpapiergeschäfte nicht mehr über die Zentralbank refinanzieren dürften. Das wäre ein Einschnitt, der den Eigenhandel erheblich verteuern und unattraktiv machen würde.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen Bankmanager zudem künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn sie das Risikomanagement vernachlässigen und ihr Institut deshalb im Bestand gefährdet ist. Fraglich ist, ob das Gesetz vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Der Bundesrat kann die Verabschiedung durch Einspruch hinauszögern.

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