Regierung plant strengeres Ausländerrecht: Lern Deutsch, du Opfer!

Die Bundesregierung will das Ausländerrecht verschärfen und Migranten Deutsch einbläuen. Aus Stammtischparolen dürfen keine Gesetze werden, meint die Opposition.

Hier spricht mancher besser Deutsch als in der CSU: Integrationskurs. Bild: imago / Gustavo Alabiso

BERLIN taz | Die Bundesregierung macht ihre Drohungen wahr und will das Ausländerrecht verschärfen. Wie im vergangenen Herbst von Kanzlerin Angela Merkel auf dem Höhepunkt der Sarrazin-Debatte bereits angekündigt, soll jetzt härter gegen vermeintliche Integrationsverweigerer vorgegangen werden. Das entsprechende Gesetz soll bereits in der kommenden Woche Innenausschuss und Parlament passieren.

In dem Änderungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat schlagen die innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz, vor, Zuwanderern solange nur eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, bis sie den Deutschtest, der am Ende des Integrationskurses stattfindet, bestanden haben. "Auf diese Weise wird den Betroffenen verdeutlicht, dass zwischen Aufenthaltsstatus und Integrationsfähigkeit ein Zusammenhang besteht", heißt es in dem Antrag.

"Es ist mir egal, ob das Anreize schafft oder Druck ausübt. Hauptsache, der Migrant lernt die deutsche Sprache", sagte Hans-Peter Uhl der taz. Wichtig sei es, die Integrationsleistung zu überprüfen und bei einer Weigerung Sanktionen zu verhängen. "Der Aufenthaltsstatus darf nicht noch verfestigt werden, wenn jemand an den Kursen nicht teilnimmt."

CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel begründete die Verschärfung damit, dass die Ausländerbehörden die Verpflichtung zum Integrationskurs bisher zu wenig überprüft hätten. "Das wird künftig nach einem Jahr zur Pflicht", sagte Grindel der taz. Werde der Sprachtest bestanden, gebe es eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bei Verweigerern könne unter bestimmten Umständen die Genehmigung entzogen werden.

"Koppelt man den Aufenthaltsstatus an die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, ist das keine Drangsalierung", verteidigt FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff das Gesetz. Es sei ein zusätzlicher Anreiz für die, die zu einem Integrationskurs verpflichtet sind. "Die Abbrecherquote soll sich reduzieren. Das ist durch so eine Regelung möglich, da potenzielle Abbrecher dann genau wissen, dass sie nur einen befristeten Aufenthaltsstatus bekommen, solange sie den Kurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben", sagte Wolff der taz.

"Angebote verbessern"

Die Verschärfung beträfe rund 64.000 Migranten jährlich, die bereits jetzt zu Integrationskursen verpflichtet sind. Insbesondere sind das Neuzuwanderer etwa aus der Türkei, Libanon, aber auch Russland und China. Bisher reicht eine regelmäßige Teilnahme aber aus, um nicht den Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die abschließenden Deutschtests bestehen derzeit in etwa die Hälfte der Teilnehmer.

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält den "repressiven Ansatz" der Koalition für völlig verfehlt. "Er wird versucht, unter veränderten Vorzeichen die Sarrazin-Debatte aufzunehmen", sagte Wiefelspütz der taz. Aus Stammtischparolen dürften aber keine Gesetze gemacht werden. "Diese Drangsalierung der Migranten schafft in den Kursen nicht die Atmosphäre, die notwendig wäre."

Auch die Grünen kritisieren den Vorstoß. "Das ist ein pures Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen der Integrationspolitik", sagte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, der taz. Es gebe etwa viel zu wenig Angebote für die, die Integrationskurse freiwillig besuchen wollen. Auch müssten die Kurse völlig an die individuellen Bedürfnisse der Migranten angepasst werden. "Man sollte nicht ausschließlich über die wenigen Problemfälle reden, sondern versuchen, die Angebote für die große Masse an motivierten Migranten zu verbessern", sagte Beck.

Neben den Sprachtests plant die Koalition eine weitere Verschärfung: So soll die Frist für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für verheiratete Frauen von zwei auf drei Jahre erhöht werden, um Scheinehen zu verhindern. Beim Bleiberecht sind hingegen Erleichterungen für gut integrierte, geduldete Jugendliche geplant. Diese sollen unabhängig vom Status der Eltern ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, wenn sie mindestens sechs Jahre in Deutschland leben, die Schule erfolgreich besuchen oder einen Abschluss haben. Die Erteilung des Bleiberechts soll allerdings im Ermessen der Behörden liegen.

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