Religionsfreiheit in Berlin: Beschneidung straffrei

Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will sich dafür einsetzen, dass Beschneidung legal bleibt. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Generalstaatsanwalts.

Kann in Berlin bald wieder sicher benutzt werden: Beschneidungswerkzeug eines Kinderarztes. Bild: dpa

BERLIN dpa | Religiöse Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen sollen in Berlin straffrei bleiben. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will den Ärzten des Jüdischen Krankenhauses zusichern, dass sie nunmehr keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten hätten und wieder die Jahrtausende alte Tradition fortsetzen könnten.

Heilmann stützt sich auf ein Gutachten des Berliner Generalstaatsanwalts. Daraus geht hervor, dass bei Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht der Ritus in Berlin weiterhin erlaubt ist.

Der Bundestag hatte signalisiert, dass in einem neuen Gesetz die Straffreiheit der Beschneidung festgeschrieben werden soll. Daher gebe es auch in Berlin kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, heißt es im Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt. Das erste Urteil dieser Art ist eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch herrscht Verunsicherung. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe seither nicht mehr an. Auch das Jüdische Krankenhaus, das auch bei muslimischen Jungen die Beschneidung vornimmt, hatte die Entfernung der Vorhaut am Penis gestoppt.

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