Rentenkonzept der SPD: Nicht das Sparschwein sein

Die SPD will Selbständige zur Einzahlung in die Rentenkasse verpflichten. Die Unternehmerverbände sind nicht begeistert.

Eine Heizung in Form eines Sparschweins steht auf einem Messegelände

Wer möchte schon ein Sparschwein sein? Foto: dpa

BERLIN taz | Das SPD-Rentenkonzept von Kanzlerkandidat Martin Schulz und Bundessozialministerin Andrea Nahles erntete am Donnerstag herbe Kritik. Unter anderem stößt die vorgesehene Zwangsverpflichtung der Selbstständigen zur Einzahlung in die Rentenkasse auf Protest.

„Unternehmer sind sich der Notwendigkeit privater Vorsorge bewusst. Wir wehren uns aber dagegen, die Selbstständigen zum Sparschwein für die Rentenversicherung zu machen“, sagte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW). Mit den Pflichtbeiträgen könnten „viele Selbstständige mit kleinen und mittleren Einkommen überfordert sein“, so Andreas Lutz, Vorsitzender des Vereins der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).

Laut dem neuen SPD-Rentenkonzept sollen Selbstständige, die nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind, in die „Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung“ verpflichtend miteinbezogen werden. Details wurde in dem am Mittwoch vorgelegten Papier nicht genannt, jedoch wolle sich die SPD am Rentenkonzept von Andrea Nahles vom November 2016 orientieren, so ein Parteisprecher. Laut diesem Konzept sollen Existenzgründer im ersten Unternehmensjahr von der Beitragsverpflichtung entbunden werden.

Würden für Selbstständige Beiträge in ähnlicher Höhe wie bei den Arbeitnehmern fällig, müssten sie, da sie ja auch den Arbeitgeberbeitrag zu zahlen haben, fast ein Fünftel ihres Einkommens für die gesetzliche Rentenkasse aufwenden. Von der Versicherungspflicht wären etwa 3 Millionen Selbstständige betroffen, die nicht berufsständisch abgesichert sind, hatte Nahles am Mittwoch gesagt.

Durch die Einbeziehung der Selbstständigen könnten die Rentenbeiträge für alle um 0,4 Prozentpunkte niedriger ausfallen als ohne diese Maßnahme, erklärte Nahles. Rentenzahlungen gibt es für die Selbstständigen aber erst, wenn die Einzahler in Rente gehen. Das heißt, in den ersten Jahren ist die Einbeziehung der Selbständigen ein reines Plusgeschäft für die gesetzliche Rentenversicherung. „Wir wollen nicht die Lückenbüßer sein für die Rentenkasse“, rügte Lutz.

Zwölf Prozent sorgen nicht vor

Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftforschung (DIW) sind etwa die Hälfte der Selbstständigen in keinem berufständischen Versorgungswerk – im Unterschied etwa zu Ärzten oder Architekten- und auch nicht in der gesetzlichen Rentenkasse. Von dieser Gruppe verfügen rund zwei Drittel über ein Vermögen von mehr als 100.000 Euro (inklusive Immobilien), die Hälfte hat Lebens- und ein Drittel private Rentenversicherungen.

Etwa 12 Prozent aller Selbstständigen sorgen laut DIW jedoch unzureichend für das Alter vor. Auch der Anteil der ehemals Selbstständigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist höher als der vergleichbare Anteil bei früheren ArbeitnehmerInnen.

12 Prozent aller Selbstständigen sorgen laut DIW nicht ausreichend vor

Verbandsvertreter rügen allerdings, dass es sich bei der Gruppe der von Altersarmut bedrohten Selbstständigen um Kleinunternehmer handelt, die eher kleine Einkommen haben und denen es schwerfallen dürfte, Rentenbeiträge aufzubringen. Im Nahles-Rentenkonzept von November 2016 hieß es dazu vage, Selbstständige sollten auch die Möglichkeit haben für eine „Minderung der Beitragslasten, wenn es wirtschaftliche in der Selbstständigkeit mal nicht so gut läuft“. Genaueres dazu gibt es aber noch nicht. Die Einzelheiten des SPD-Rentenkonzepts sollen auf dem SPD-Parteitag Ende Juni festgelegt werden, sagte der Parteisprecher.

CDU-Generalsekretär Peter Tauber kündigte unterdessen in der Saarbrücker Zeitung an, die Union werde ihrerseits kein detailliertes Rentenkonzept zum Wahlkampf vorlegen. Tauber sprach sich für eine „Rentenkommission“ aus, um die Rentenfragen der Zukunft zu lösen.

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