Restitution in der Türkei: Erzengel bekommt Kirche

Enteignete Kirchen, Moscheen und konfessionelle Schulen sollen vom Staat restituiert werden. Die EU feiert den Schritt als einen Beitrag zur Religionsfreiheit

Orthodoxe Christen in Istanbul: Auch sie erhalten Grundstücke zurück. Bild: reuters

ISTANBUL taz | Die Türkei hat einen großen Schritt nach vorne getan und altes Unrecht gutgemacht. Der Staat wird circa 1400 Grundstücke an die Stiftungen der armenischen, griechischen und jüdischen Minderheiten zurückgeben. Diese Immobilien, die fast alle in Istanbul liegen, waren seit ihrer Registrierung 1936 unter verschiedenen Vorwänden vom Schatzamt eingezogen worden. Auf ihnen stehen Kirchen, Schulen, Krankenhäuser, Brunnen, Parks, Wohnhäuser und auch mindestens eine Moschee.

Ministerpräsident Tayyip Erdogan wäre nicht Erdogan, wenn er die Rückgabe kraft "Verordnung mit Gesetzeskraft" nicht anlässlich einer besonderen Gelegenheit verkündet hätte: Ein Iftar-Essen mit den Vertretern der Minderheiten am 28. August im malerischen Hof des Archäologischen Museums in Istanbul. Das Essen dürfte den Gästen geschmeckt haben. Die EU-Kommission begrüßt das Gesetz als "zielführend" zur Umsetzung der Religionsfreiheit. Bei den Beitrittsverhandlungen war das ein wichtiges Thema.

Der Schritt hatte sich angekündigt, da die Türkei laufend Prozesse um Grundstücke vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg verliert. Erst vor kurzem hatte die griechisch-orthodoxe Kirche die Rückgabe eines Waisenhauses erstritten. Vertreter der noch etwa 100.000 Personen zählenden Minderheiten hatten aber mit weiterer Hinhaltetaktik gerechnet.

Teuer für den Fiskus

Für Liegenschaften, die vom Staat an Dritte weitergegeben wurden, soll zum Marktwert Entschädigung gezahlt werden. Das dürfte den Fiskus noch teuer zu stehen kommen, denn einige der Grundstücke sind sehr groß und manche liegen direkt im Zentrum von Istanbul.

Der Schritt bedeutet auch das Ende einer Politik der schleichenden Enteignung der Minderheiten, die in mehreren Wellen stattfand und bis in die jüngste Gegenwart reicht. Zum Beispiel beschloss 1974 ein Gericht, dass die Minderheitenstiftungen kein neues Eigentum erwerben dürften. Begründet wurde dies mit der "nationalen Sicherheit". Im gleichen Jahr marschierte die Türkei nach einem griechischen Putsch auf Zypern ein. Unter anderem zog der Staat Erbschaften ein, wenn sie etwa einer Kirche vermacht worden waren.

Andere Enteignungen kamen zustande, weil die rechtlichen Regelungen es schwermachten, manche Stiftungen ordnungsgemäß weiterzuführen. Wenn kein Verantwortlicher gefunden wurde, trug man auch schon den Erzengel Gabriel als Eigentümer eines Kirchengrundstücks ein.

Zu den Immobilien, die nun auf Antrag zurückgegeben werden, gehört auch das einzige orthodoxe Priesterseminar der Türkei auf der Insel Heybeliada bei Istanbul. Allerdings als Priesterseminar nutzen darf der Patriarch von Konstantinopel das Gebäude nicht. Aber vielleicht gibt es ja nächstes Jahr wieder ein Fastenbrechen mit guten Nachrichten für die Minderheiten.

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