Ein Schwein wird angeschossen oder amputiert. Dann kommt der Sanitäter und näht es wieder zusammen. Übung macht den Meister. Ein Gericht ist dagegen.

Das Genom eines Schweines ist zu 90 Prozent mit dem menschlichen identisch. Bild: dpa
GERA dpa | Rettungssanitäter werden die Behandlung schwerer Verletzungen nicht an lebenden Schweinen üben. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera zog am Dienstag eine Firma aus Ronneburg ihre Klage gegen das Land Thüringen zurück.
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Den Schweinen sollten unter Narkose Schuss- und Stichverletzungen, aber auch Amputationen zugefügt werden. Das war der Firma vom Land aus Tierschutzgründen untersagt worden, daraufhin wurde Klage eingereicht.
Vor Gericht bezweifelten drei Gutachter den Nutzen. Echte Einsatzbedingungen in Krisengebieten ließen sich so nicht simulieren. Als das Gericht zu erkennen gab, dass es sich dieser Ansicht anschließen werde, zog die Firma die Klage zurück.
Ärzte üben nach Angaben aus dem Verfahren an lebenden Schweinen gelegentlich Beatmungstechniken.
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