Rodung des Bialowieza-Waldes: Polen legt die Axt an

Fällt Polen trotz eines Abholzungsverbots Bäume im Bialowieza-Wald? Das Rechtsstaatsverfahren der EU gegen Polen könnte ausgeweitet werden.

Frisch gefällte Holzstämme liegen in einem Wald, in dem die Sonne durch die Baumkronen scheint

Der Bialowieza-Wald in Polen Foto: reuters

BRÜSSEL AFP | Die Europäische Union hat Polen aufgefordert, das Abholzungsverbot im Bialowieza-Urwald einzuhalten. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte, wird der Fall in das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen aufgenommen, sollten Abholzungen in dem Wald weiterhin andauern.

Warschaus Umweltminister Jan Szyszko hatte am Montag angekündigt, die polnische Regierung werde in dem Biosphärenreservat weiter Bäume fällen lassen – auch nach der Anordnung eines sofortigen Abholzungsstopps durch den Europäischen Gerichtshof.

Bisher wurde das Vertragsverletzungsverfahren wegen der umstrittenen Maßnahmen im polnischen Justizwesen getrennt vom Abholzungsverbot in Bialowieza behandelt. Die Kommissionssprecherin Mina Andreeva sagte jetzt aber, eine mögliche Urwald-Rodung trotz europäischem Verbot berühre „ganz klar die Rechtsprechung, auf denen die Union aufbaut“. Demnach wird die Kommission unter anderem mit Satellitenbildern mutmaßliche Baumfällungen in dem Urwald untersuchen.

Bialowieza gilt als einer der letzten großen Urwälder Europas. Polens rechtskonservative Regierung hatte im März 2016 beschlossen, eine Verdreifachung der bisher zugestandenen Abholzung zu erlauben. Dies galt auch für Gebiete, die bisher vor Eingriffen jeglicher Art geschützt waren.

Gerechtfertigt wurde dies mit der Bekämpfung des Borkenkäfers. Die EU-Kommission hatte Polen daraufhin Mitte Juli vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagt und eine einstweilige Anordnung verlangt, um die Abholzung zu stoppen.

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