Rodung des Dannenröder Forstes: „Ich bin nicht Donald Trump“

Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir verteidigt seine Linie beim Bau der Autobahn 49. Die Rechtslage sei eindeutig.

Al-Wazir steht an einem Redepult vor einem gelben Hintergrund.

Fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt: Tarek Al-Wazir, Verkehrsminister in Hessen Foto: dpa

BERLIN taz | Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) hat seine Linie beim Bau der umstrittenen Autobahn 49 verteidigt. „Der Weiterbau der Bundesautobahn 49 ist eine falsche Entscheidung“, sagte Al-Wazir am Donnerstag der taz. „Aber sie ist demokratisch durch die Große Koalition im Bundestag zustande gekommen, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben und höchstrichterlich bestätigt.“

Für das Autobahnteilstück in Hessen wird der Dannenröder Forst, Spitzname: „Danni“, gerodet – ein alter Mischwald östlich von Marburg. KlimaaktivistInnen hatten den Wald vor über einem Jahr besetzt und darin mehrere Baumhäuser errichtet. Die Räumung durch ein Großaufgebot der Polizei ist beinahe beendet. Al-Wazir steht im Fokus der Kritik der AktivistInnen, weil er als Verkehrsminister des Landes für die Bauausführung zuständig ist.

Al-Wazir betonte, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar Fehler bei den Prüfschritten im Planfeststellungsbeschluss gefunden habe. Das Gericht habe „aber trotzdem ausdrücklich seine Gültigkeit und den Sofortvollzug festgestellt“, sagte Al-Wazir. „Ob es mir passt oder nicht: Die Rechtslage ist eindeutig, und ich muss mich an sie halten.“ Alles andere wäre Willkür. „Ich bin nicht Donald Trump, ich halte mich an Gesetze und akzeptiere Gerichtsentscheidungen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni eine Klage von Naturschutzverbänden gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen. Zwar stellten die Richter fest, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mit Blick auf spätere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu wasserrechtlichen Prüfungen „fehlerhaft“ sei. Der Fehler führe aber nicht dazu, dass der damals rechtskräftig bestätigte Planfeststellungsbeschluss in Frage gestellt werden müsse, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

BUND attackiert Al-Wazir

Die Regeln des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes böten „ausreichende Möglichkeiten“, um den Beschluss an wasserrechtliche Vorgaben anzupassen, betonten die Richter. Das Urteil wird vom Umweltverband BUND und von dem Grünen Al-Wazir unterschiedlich ausgelegt. Beide sehen sich in ihrer Sicht bestätigt.

Hessens BUND-Landeschef Jörg Nitsch sah vor gut einer Woche Spielräume für Al-Wazir, um die Rodungen zu stoppen. Es dürfe von dem Verkehrsminister erwartet werden, „dass er einen gerichtlich für rechtswidrig befundenen Planfeststellungsbeschluss nicht durchführen lässt, ohne das zur Fehlerheilung vorgesehene gesetzliche Verfahren durchzuführen“, sagte er.

Al-Wazir schoss kurz darauf in einem Brief an den BUND-Chef zurück, der der taz vorliegt – und verwies darauf, dass das Gericht die Gültigkeit des Beschlusses festgestellt habe. „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Sie (...) öffentlich den Eindruck erwecken, ich könne den Baustopp anordnen, den das Bundesverwaltungsgericht dem BUND im Sommer verwehrt hat.“

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