Ruanda-Völkermordprozess in Frankfurt: Tag 3: Krieg um die Gutachter

Am 3. Verhandlungstag gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe lehnt das OLG Frankfurt einen der beiden Sachverständigen wegen Befangenheit ab.

Angeklagt wegen Völkermordes: Onesphore Rwabukombe. Bild: dpa

Im Völkermordprozess gegen den ehemaligen ruandischen Bürgermeister Onesphore Rwabukombe vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat es am dritten Verhandlungstag am 9. Februar eine entscheidende Wendungen gegeben. Das Gericht lehnte auf Antrag der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage den von der Verteidigung als Sachverständigen vorgeschlagenen Helmut Strizek wegen Befangenheit ab. Außerdem wurde der verbliebene Sachverständige Gerd Hankel, der dem Gericht Ruanda und den Völkermord erklären soll, mit einem weiteren Gutachten beauftragt.

Was nach Verwaltungsakt klingt, war eine grundlegende Weichenstellung und wurde vor Gericht auch so wahrgenommen. Helmut Strizek, Autor mehrerer Publikationen über das Afrika der Großen Seen, ist durch seine kontroversen Stellungnahmen zum ruandischen Völkermord berüchtigt.

Er hält den ruandischen Genozid, bei dem zwischen April und Juli 1994 bei der versuchten Ausrottung aller Tutsi Ruandas über 800.000 Menschen von Hutu-Militär und Hutu-Milizen ermordet wurde, für ein Ereignis, das nicht von der damaligen Hutu-Staatsmacht zu verantworten ist, sondern letztendlich von den USA und den damaligen ruandischen Tutsi-Rebellen geduldet, wenn nicht gar gesteuert wurde, um dem damaligen ruandischen Tutsi-Rebellenführer und heutigem Präsidenten Paul Kagame die nötige Legitimation zur Machtergreifung und zur Errichtung einer Militärdiktatur zu schenken. Wer dieser Sicht der Dinge widerspricht, läuft Gefahr, von Strizek diffamiert zu werden.

Beim Gerichtsverfahren gegen Onesphore Rwabukombe geht es um die Frage, ob Rwabukombe als Bürgermeister der Gemeinde Muvumba im Norden Ruandas während des Völkermordes für den Tod von mindestens 3.730 Menschen verantwortlich war. Die Anklage wirft ihm vor, drei Massaker an Tutsi "angeordnet und koordiniert" zu haben, "bei denen insgesamt mindestens 3.730 Angehörige der Tutsi-Minderheit getötet wurden". Rwabukombe war nach dem Genozid aus Ruanda geflohen, lebt seit 2002 in Deutschland, wird seit 2007 von Ruandas Justiz und Interpol wegen Teilnahme am Völkermord gesucht und steht seit 18. Januar 2011 vor dem OLG Frankfurt deswegen vor Gericht.

Die Frage, ob die Massaker an Tutsi in Ruanda organisiert und geplant waren - wie es der Konsens der meisten Analysten, Beobachter und Opfer ist - oder nicht, ist also zentral zur Feststellung der Schuld des Angeklagten. Eine Positionierung wie die von Strizek bisher bekannte wäre in diesem Hinblick im Sinne der Verteidigung, und daher hatte sie ihn auch als Sachverständigen vorgeschlagen.

Zum Verhängnis wurde Strizek nun vor allem seine persönliche Nähe zum Angeklagten. Diese Nähe belegte die Bundesanwaltschaft auf der Grundlage abgehörter Telefonate Rwabukombes aus der Zeit zwischen Aufnahme der ersten Ermittlungen gegen ihn und seiner Festnahme. Die Nähe erstreckte sich sogar auf den Austausch von Weihnachtsgeschenken zwischen den Familien Strizek und Rwabukombe. Außerdem hatte Strizek in seinen Publikationen die Aufnahme des Verfahrens gegen Rwabukombe kritisiert. All dies begründet aus Sicht des Gerichts seine Ablehnung aus Gründen der Befangenheit. Ein Sachverständiger muß nach geltendem Recht genauso neutral sein wie ein Richter.

Strizek selbst sieht die Entscheidung zu seiner Ablehnung anders. "Heute haben Sie gewonnen!" schleuderte er dem taz-Berichterstatter entgegen, nachdem das Gericht ihn zurück auf die Publikumsbänke geschickt hatte. "Wir haben es hier mit einem politischen Prozess zu tun, der seinen Namen nicht nennt", erklärte er gegenüber Journalisten und begründete damit sozusagen unfreiwillig, warum man ihn für befangen erklärt hat: Er hält den ganzen Prozess für fragwürdig. Es sei nicht möglich, in Ruanda frei zu ermitteln, sagt Strizek; das sei, als hätte man in der Sowjetunion Stalins 1952 ermitteln wollen. "Kagame ist Stalin, und von dem läßt man sich jetzt die Zeugen liefern", so Strizek.

Als alleiniger Sachverständiger bleibt somit der renommierte Jurist Gerd Hankel vom Hamburger Institut für Sozialforschung übrig, der wie wohl kein zweiter in Deutschland die Vergangenheitsbewältigung in Ruanda persönlich begleitet und bis heute beobachtet. Hankel legte den Richtern ausführlich die Geschichte Ruandas vor und während des Völkermordes dar. Von besonderer Relevanz für das Verfahren: Die Stellung der Bürgermeister im damaligen, extrem hierarchisch strukturierten Ruanda.

Bürgermeister, so Hankel, waren im Ruanda des Genozids die "Vertreter des Präsidenten vor Ort", ernannt auf Vorschlag des Innenministers, "Sprachrohr und Katalysator". Sie kümmerten sich um die Gemeindeverwaltung und den Gemeindehaushalt, sie hatten auch eine juristische Funktion bei der Schlichtung von Grundstücksstreitereien und manchen zivilen Strafsachen, sie waren Vorsitzende der lokalen Gemeindeangestellten, ihnen erstatteten die Gemeinderäte Bericht. Den Bürgermeistern kam während des Völkermordes "eine besondere Stellung bei der Vorbereitung und Durchführung von Massakern" zu: sie mobilisierten die Bevölkerung, sie stellten Infrastruktur für das Morden zur Verfügung und forderten die Menschen zur "Mitarbeit" auf, "mit der Autorität ihres Amtes".

Diese Analyse dürfte zentral für den Fortgang der Verhandlung werden, denn aus Sicht der Verteidigung ist genau diese Macht des Bürgermeisters im Fall Rwabukombe nicht gegeben - und die Anklage muss ihrerseits im konkreten Fall beweisen, daß es sie gab und dass Rwabukombe sie auch ausübte. Sie wird dafür ihre in Ruanda gesammelten Ermittlungsergebnisse präsentieren und auch ruandische Zeugen laden.

Das Gericht hat Hankel nun mit einem weiteren Gutachten beauftragt, das die Strafbarkeit der verhandelten Taten unter ruandischem Recht zum damaligen Zeitpunkt klären soll. Eigentlich findet dieser Prozess unter dem Weltrechtsprinzip statt, das zuletzt mit dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch von 2002 ins deutsche Recht übertragen worden ist; aber offenbar will sich das OLG sicher sein, daß die Verfolgung von Straftaten, die Ruander 1994 in Ruanda an Ruandern begingen, auch dann in Deutschland möglich ist, sollte das Weltrechtsprinzip aus irgendeinem Grund für nicht anwendbar erklärt werden. Das Bestreben des OLG Frankfurt, im Fall Rwabukombe jeden möglichen Revisionsgrund zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuschließen, liegt den beiden Entscheidungen dieses Tages zugrunde.

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