"Sag den Weißen, dass ich Hunger habe!" Einige skurile und sich widersprechende Aussagen - mehr hat die Videovernehmung im Ruanda-Prozess nicht ergeben.von ANDREAS KRAFT

Der wegen Völkermords angeklagte Onesphore Rwabukombe (l.) und Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen im Oberlandesgricht Frankfurt am Main. Bild: dapd
FRANKFURT taz | Fidele K. hat das Blatt Papier zu einem langen Streifen zusammengefaltet. Manchmal schlägt er damit vor sich auf den Tisch, manchmal schlägt er damit auf seinen kahl geschorenen Kopf. Später faltet er den Zettel auf. Es ist seine Ladung: Er soll im Völkermordprozess gegen den ruandischen Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe aussagen. Deshalb sitzt er am Mittwoch in rosa Häftlingskleidung vor einem Fernseher in der ruandischen Staatsanwaltschaft in Kigali.
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Weil Fidele N. selbst wegen Völkermords im Gefängnis sitzt, darf er nicht nach Deutschland kommen, was dem Gericht lieber gewesen wäre. Einen entsprechenden Antrag des Senats wollte das Bundesjustizministerium nicht an die ruandischen Behörden weiterleiten: Deutschland könne nicht garantieren, dass die Zeugen auch wirklich wieder nach Ruanda zurückgeschickt werden können.
Auch wenn an diesem Mittwoch und Donnerstag, anders als eine Woche zuvor, die Verbindung nach Kigali gut ist, bringt die Videovernehmung das Gericht der Wahrheit kaum näher. Das Gericht steht augenscheinlich unter Zeitdruck. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bittet Anklage, Nebenklage und Verteidigung, sich auf das Wesentliche zu beschränken. "Die Leitung wird immer schlechter", sagt Sagebiel am Mittwoch. "Wir müssen zusehen, dass wir die Aussage rechtzeitig im Kasten haben."
Doch nicht nur die Technik setzt das Gericht unter Druck, auch der Zeuge Fidele K. will augenscheinlich endlich zum Ende kommen. Er spricht den Dolmetscher direkt an: "Sag den Weißen, dass ich Hunger habe. Ich habe seit gestern nichts gegessen." Zudem fordert er eine Gegenleistung: "Ich helfe Ihnen den ganzen Tag. Was bekomme ich dafür?" Er macht auch Vorschläge: Ein Stück Seife oder etwas Zucker fände er als Entlohnung angemessen.
Als Rwabukombes Verteidigerinnen den Richter darum bitten, die Befragung zu unterbrechen und dem Zeugen in Kigali etwas zu Essen zu geben, lehnt Sagebiel ab: "Stellen Sie jetzt Ihre Fragen." Die Anwältinnen wirken irritiert. "Ich werde den Zeugen in diesem Zustand nicht befragen", sagt Natalie von Wistinghausen. "Sie haben doch auch eine Fürsorgepflicht." Sagebiel lässt daraufhin ins Protokoll aufnehmen, dass die Verteidigung auf ihr Fragerecht verzichtet.
Der Vorfall zeigt die Schwierigkeiten der Videovernehmung. Das Gericht hat im Prinzip keinen Einfluss auf die äußeren Umstände. Zudem fehlt offenbar die Zeit, die eigentlich nötig wäre, um die Zeugen so umfassend zu befragen, dass die Richter wirklich klären können, wann die Zeugen die Wahrheit sagen und wann nicht.
Fidele N. hatte dem BKA während der Ermittlungen gesagt, er habe Rwabukombne bei dem Kirchenmassaker von Kiziguro gesehen. Laut der Anklage und zweier Zeugen, die in Frankfurt ausgegsagt haben, soll Rwabukombe damals die Ermordung von Tutsi befohlen haben. Doch heute widerruft Fidele N. seine Aussage vor Gericht. Er habe sich geirrt, sagt er, und Rwabukombne damals mit jemandem verwechselt, der inzwischen gestorben sei.
Es gibt zwei mögliche Erklärungen für den Sinneswandel: Er hat Rwabukombe vor zwei Jahren belastet, weil er sich davon versprochen hat, dann selbst kürzer im Gefängnis bleiben zu müssen. Inzwischen wurde in einem Berufungsverfahren seine Strafe jedoch von 30 Jahren auf lebenslänglich erhöht. "Ich sitze im Gefängnis und warte auf den Tod", sagt Fidele N. über sich selbst.
Möglicherweise hat er aber auch Angst vor seinen Mithäftlingen. Er sitzt zusammen mit 8.900 anderen Menschen in der Haftanstalt N'Sinda. Mehrere von ihnen sollen noch per Video-Konferenz in dem Frankfurter Prozess aussagen. Sie wüssten auch, sagt Fidele N., dass er selbst am Donnerstag aussage. Für diese Variante spricht auch seine angebliche Verwechslung. "Das erinnert schon an einen schlechten Mafia-Film", sagt Dieter Magsam, der Anwalt der Nebenklage. "Weil er niemanden belasten will, belastet er einen Toten."
Servien K., der am Donnerstag vernommen wird, sagt sogar aus, er habe Angst Rwabukombe zu belasten. Das Gericht bittet er daher darum, sich um die Sicherheit seiner Familie zu kümmern. "Wir können da nichts machen", antwortet Richter Sagebiel. Servien K. schildert daraufhin, wie er mal in der Haft kein Wasser bekommen habe, weil man ihm vorgeworfen hatte, Rwabukombe belastet zu haben.
Seine Aussage ist entsprechend. Er berichtet, Rwabukombe habe seine Gemeinde kurz nach Beginn des Völkermords zu Ruhe aufgerufen. Sie sollten sich nicht einmischen. Auch sei der Angeklagte wütend auf Bürger gewesen, die sich den Morden beteiligt hatten.
Doch der Zeuge sagt nach zahlreichen Nachfragen auch aus, dass Rwabukombe schon 1991 die Schieß-Ausbildung von etwa 350 Bürgern angeordnet und unterstützt habe. Zudem habe Rwabukombe am 7. April 1994, quasi dem ersten Tag des Völkermords, Gewehre an diese speziell ausgebildeten Bürger verteilt. Servien K. sagt, auch er selbst habe eines dieser Gewehre bekommen und damit einen Tutsi wegen dessen ethnischen Herkunft erschossen.
Der Prozess wird nach der Sommerpause am 1. August mit weiteren Video-Vernehmungen fortgesetzt.
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Seit dem 18. Januar 2011 steht in Frankfurt/Main der Ruander Onesphore Rwabukombe vor Gericht. Der in Deutschland lebende ehemalige Bürgermeister der ruandischen Gemeinde Muvumba wird beschuldigt, während des Völkermordes in Ruanda 1994 für den Tod an mindestens 3.730 Menschen verantwortlich zu sein. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft: "Vom 11. bis zum 15. April 1994 befahl und koordinierte der Angeschuldigte drei Massaker, bei denen insgesamt mindestens 3.730 Angehörige der Tutsi-Minderheit getötet wurden, die jeweils in kirchlichen Gebäuden Schutz gesucht hatten."
Derzeit läuft auch in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die für Kriegsverbrechen von FDLR-Kämpfern in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich gemacht werden. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Kongo-Kriegsverbrecherprozess".
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