Zur Prozess-Wiederaufnahme nach der Sommerpause kündigt der Richter an, den vom UNO-Tribunal wegen Völkermords verurteilten Jean-Baptiste Gatete vorladen zu wollen.von ANDREAS KRAFT

Fühlen sich gegängelt, weil sie ein Visum für Ruanda beantragen müssen: Natalie von Wistinghausen (l.) und Kersten Woweries, die Anwältinnen des Angeklagten Onesphore Rwabukombe. Bild: dapd
FRANKFURT taz | Das Oberlandesgericht Frankfurt plant im Völkermord-Prozess gegen den ruandischen Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe auch Jean-Baptiste Gatete zu vernehmen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel zum Ende der Verhandlung am Dienstag an.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Gatete wurde Ende März 2011 vom Internationalen Ruanda-Tribunal der UNO in Arusha wegen Beteiligung am Völkermord zu lebenslanger Haft verurteilt. Rwabukombe wird vorgeworfen im April 1994 bei der Ermordung von Tutsi mit Gatete zusammengearbeitet zu haben.
Während des Bürgerkriegs war Rwabukombe mit den Bürgern seiner Gemeinde Muvumba nach Murambi geflohen. Bis 1993 war Gatete dort Bürgermeister, bevor er nach Kigali ins Familienministerium versetzt wurde, weil ihm schon damals der Mord an Tutsi vorgeworfen wurde. Als im April 1994 der Völkermord begann, galt Gatete aber laut mehreren Zeugen immer noch als der "starke Mann" in Murambi.
Sagebiel will Gatete, der in Arusha noch auf den Ausgang seines Berufungsverfahrens wartet, nun nach Frankfurt laden. Ein formales Rechtshilfeersuchen hat er aber offenbar noch nicht gestellt. Fraglich ist allerdings, ob die Aussage Gatetes dem Gericht wirklich weiterhelfen wird.
Gatetes Nachfolger, Jean de Dieu Mwange, den das Gericht an diesem Montag per Video-Konferenz vernommen hat, konnte oder wollte wenig zur Aufklärung der Sachverhalte beitragen. Vielen Fragen wich Mwange aus, ihm von der Nichtregierungsorganisation African Rights zugeschriebene Aussagen bezeichnete er als Lüge und eine Beteiligung am Kirchenmassaker von Kiziguro stritt er ab. Er habe sich an diesem Tag um die Flucht seiner Familie gekümmert.
Das Gericht prüft derzeit, das Verfahren auf Kiziguro zu beschränken und die beiden übrigen Massaker, die Rwabukombe von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen werden, nicht weiter zu behandeln. Bislang haben die Zeugen vor Gericht auch lediglich konkrete Aussagen zu Kiziguro gemacht. Im Herbst und Winter sollen nun weitere Augenzeugen des Massakers sowie zwei Priester, die das Gelände zuvor verlassen haben, vernommen werden.
Die Verteidigung fühlt sich derweil von den ruandischen Behörden in ihrer Arbeit behindert. Rwabukombes Anwältinnen haben sich als Pflichtverteidigerinnen von dem Gericht eine Reise nach Ruanda genehmigen lassen. Nun seien sie vom deutschen Außenministerium dazu aufgefordert worden, dafür bei den ruandischen Behörden ein Visum zu beantragen. "Normalerweise braucht man als Deutsche für Geschäftsreisen nach Ruanda aber kein Visum", sagt Rwabukombes Anwältin Natalie von Wistinghausen.
Die Bundesanwaltschaft sieht das unproblematisch. Schließlich würden die Anwältinnen bei ihrer Reise in einem souveränen Staat ermitteln. Dies entsprechend zu beantragen sei vollkommen normal. Auch Dieter Magsam, Anwalt des Nebenklägers, hält es für angemessen, die "Rechte der Verteidigung an die zwischenstaatlichen Beziehungen anzudocken".
Auch die zweite Video-Vernehmung in der ersten Verhandlungswoche nach der einmonatigen Sommerpause trug kaum zur Wahrheitsfindung bei. Der 78-jährige Zeuge, der ebenfalls in Ruanda in Haft sitzt, erklärte am Dienstag immer wieder, er könne sich nicht mehr so gut erinnern, er sei krank und alt.
Zur Zeit des Völkermords arbeitete der Zeuge als eine Art Ortsvorsteher für Rwabukombe. Zu Beginn des Völkermords habe der Bürgermeister die Bürger der Gemeinde Muvumba dazu aufgefordert, sich nicht in die Angelegenheiten von anderen Gemeinden einzumischen. Seine Aussagen glich in diesem Punkt fast aufs Wort den Aussagen anderer Ortsvorsteher.
Der Prozess wird am 9. August mit weiteren Video-Vernehmungen fortgesetzt.
Enge Entscheidung: Nach der Wahl in Montenegro halten sich sowohl Antsinhaber Vujanovic als auch Herausforderer Lekic für den Gewinner. Ein amtliches Ergebnis soll am Montag vorliegen.

Seit dem 18. Januar 2011 steht in Frankfurt/Main der Ruander Onesphore Rwabukombe vor Gericht. Der in Deutschland lebende ehemalige Bürgermeister der ruandischen Gemeinde Muvumba wird beschuldigt, während des Völkermordes in Ruanda 1994 für den Tod an mindestens 3.730 Menschen verantwortlich zu sein. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft: "Vom 11. bis zum 15. April 1994 befahl und koordinierte der Angeschuldigte drei Massaker, bei denen insgesamt mindestens 3.730 Angehörige der Tutsi-Minderheit getötet wurden, die jeweils in kirchlichen Gebäuden Schutz gesucht hatten."
Derzeit läuft auch in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die für Kriegsverbrechen von FDLR-Kämpfern in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich gemacht werden. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Kongo-Kriegsverbrecherprozess".
******
Älterer Text:
28.04.08 - Verdacht auf Teilnahme am Völkermord:Deutschland verhaftet Ruander
Von Stierhörnern in Stierkämpfern, Zombies und menschlichen Engeln. Unsere Bilder der Woche.

Das Handy hat Geburtstag: Eine kurze Geschichte der ebenso erfolgreichen wie nervtötenden Erfindung.

Was der nordkoreanische Führerkult mit Raketen und Rammlern aus Brandenburg zu tun hat.

Schnee verpiss dich, keiner vermisst dich. Der Frühling muss kommen. Jetzt, sofort. Hau rein, Lenz!


Für alle, die mitreden wollen
Der lange Abschied vom Wachstum, Kriminalität ohne Grenzen, der Kampf um die richtige Landwirtschaft, Sozialpolitik gegen den sozialen Fortschritt, die überfällige Reform der UN: Der neue Atlas der Globalisierung von Le Monde diplomatique veranschaulicht auf 176 Seiten und in über 150 neuen Karten und Infografiken in welchem Tempo die Globalisierung voranschreitet und die Welt verändert.