Eduard G. sitzt in Ruanda im Gefägnis. Wegen Völkermord wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem Prozess in Frankfurt wird er per Video vernommen.von Andreas Kraft

Kreuze hängen am Mahnmal für den Völkermord in der Kirche Ntarama bei Kigali. Bild: reuters
FRANKFURT taz | Der Zeuge sitzt in der rosa Häftlingskleidung in Kigali vor dem Fernseher und wartet darauf an diesem Mittwoch im Völkermodprozess gegen den ruandischen Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe auszusagen. Er rollt seine Ladung zusammen. Der BKA-Beamte neben ihm versucht ihm zu erklären, wie er sich hinsetzten soll, damit er in Frankfurt, im Saal 2 des Oberlandesgerichts, auch gut zu erkennen ist.
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Dann kommen die Richter in den Saal, nach gut einer halben Stunde haben sie keine weitern Fragen. Denn der Zeuge Eduard G. sagt nicht viel. Zwar arbeitete er während dem Völkermord als Conseilleir, als eine Art Orstvorsteher, für Rwabukombe. Doch im April 1994 will er seinen Chef nicht getroffen haben. Erst im Mai habe er den Angeklagten wiedergesehen, im Flüchtlingslager in Tansania. Dort habe er nie mit ihm darüber gesprochen, was im April 1994 geschehen sei. Heute sitzt Eduard G. in Ruanda im Gefägnis. Wegen Völkermord wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sucht nach Widersprüchen in der Aussage: "Warum sind sie denn nicht mit der Gemeinde nach Murambi geflohen?" Der Zeuge antwortet: "Weil ich aus Kayonza stamme, bin ich dorthin. Meine Familie lebte dort." Aber er habe sich doch auch um seine Bürger kümmern müssen, sagt Sagebiel. Dafür habe er ein Fahrzeug gehabt, er sei immer mal in den Norden nach Nyagatare gefahren, um zu sehen, ob die Bürger, die dorthin geflohen waren, auch genug Lebensmittel bekommen. "Das war aber doch ziemlich weit", hakt Sagebiel nach. "Ich war auch Händler", antwortet der Zeuge, "und habe auch Bier transportiert. Ich war vielleicht drei mal die Woche dort." Rwabukombe lebte in dieser Zeit aber mit dem Großteil seiner Gemeindemitglieder in Murambi.
Sagebiel versucht herauszufinden, warum der Zeuge verurteilt wurde. Aber auch dazu sagt Eduard G. kaum etwas. Bei den Masskern in Kiziguro und Kibungo, die Rwabukombe angeordnet und überwacht haben soll, sei er jedenfalls nicht dabei gewesen. Auch sei ihm das nicht vorgeworfen worden.
Schon in der Woche zuvor haben die Richter wenig von zwei Zeugen erfahren, die ebenfalls im Gefägnis sitzen und per Videokonferenz vernommen wurden. Während am 9. August Emmanuel H. Rwabukombe belastete, wollte am 10. August Celestine H. seinem früheren Chef offenbar helfen.
Als im April 1994 in Ruanda die systematische Ermordung von etwa 800.000 Tutsi begann, war Celestine H. der Assistent von Rwabukombe. Zusammen mit dem Bürgermeister und den Bürgern der Gemeinde Muvumba war er im Frühjahr 1993 vor den Truppen der Tutsi-Rebellenarmee FPR in die Gemeinde Murambi geflohen. Dort lebten die Gemeindemitglieder in drei riesigen Flüchtlingslagern. In einem, so erzählt es Celestine H., lebten etwa 25.000 Menschen.
Am Morgen des 7. April sei er zusammen mit Rwabukombe, der laut Anklage die Ermordung von mehr als 3700 Tutsi befohlen haben soll, in die Flüchtlingslager gefahren, um die Menschen zu beruhigen. Nach dem Tod des Präsidenten Juvénal Habyarimana sei eine Ausgangssperre verhängt worden. Das Rote Kreuz habe an diesem Tag daher kein Essen verteilen können. Weil es schon zuvor Unruhen gegeben habe, wenn die Flüchtlinge nichts zu essen bekamen, habe Rwabukombe seine Bürger informieren wollen. Dabei habe er sie auch aufgefordert, sich nicht in die Angelegenheiten der Menschen in Murambi einzumischen.
Das haben schon mehrere Zeugen, die 1994 Rwabukombe nahestanden, ausgesagt. Einem dieser Entlastungszeugen widerspricht Celestine H. nun. Im Mai hatte der Ortsvorsteher Cyprien H. behauptet, Rwabukombe habe seine Gemeinde am ersten Tag des Völkermords zur Ruhe aufgerufen. Doch laut Celestine H. war der Ortsvorsteher am 7. April 1994 gar nicht mit in den Flüchtlingslagern. "Wir sind nicht zusammen dorthin", sagt Celestine H. "Er blieb zurück."
Andere Zeugen haben in den vergangenen Monaten ausgesagt, Rwabukombe habe die Bürger am 7. April zum Mord an Tutsi aufgestachelt, indem er ihnen etwa befohlen habe, ihre Arbeit zu machen.
Emmanuel H. beschuldigte am 9. August Rwabukombe bei dem Massaker von Kibungo eine Gruppe von Polizisten, Milizionären und einfachen Bürgern angeführt zu haben, die Tutsi angriffen und töteten. Er ist der erste Zeuge, der Rwabukombe in diesem Punkt der Anklage belastet.
Er selbst, sagt Emmanuel H., habe von einem etwa 300 Meter entfernten Hügel aus die Truppen und die Angriffswellen organisiert und dabei auch Rwabukombe gesehen. Das Massaker sei am Tag zuvor von Militärs und Bürgermeistern geplant worden. Bei dem Treffen sei auch Rwabukombe dabei gewesen.
Doch Rwabukombes Anwältinnen sind skeptisch. Schließlich habe Emmanuel H. bei anderen Verfahren Rwabukombe nie erwähnt, dafür aber zahlreiche andere Anführer. "Ich habe immer von denen aus Byumba gesprochen", sagt Emmanuel H. "Dazu gehörte auch Rwabukombe." Rwabukombes Gemeinde Muvumba lag in der Präfektur Byumba.
Auch die Richter haben Zweifel an dem Zeugen. Als die BKA-Beamten ihm während der Ermittlungen Fotos von Rwabukombe gezeigt hätten, habe er diesen nicht erkannt. "Ich habe mich mit dem Dolmetscher nicht gut verstanden", sagt Emmanuel H. "Womöglich hat er etwas falsch übersetzt."
Als das Gericht fragt woher er denn gewusst habe, dass Rwabukombe bei der Planung des Massaker dabei war, holt Emmanuel H. weit aus und spricht von einem ganz anderen Treffen. Die Richter sind irritiert und haken nach. Schließlich sagt Emmanuel H.: "Bei dem Treffen haben sich am Anfang alle vorgestellt. Auch Rwabukombe."
Und dann widerspricht sich Emmanuel H. schließlich selbst. Zunächst berichtet er, dass Rwabukombe mit ihm auf dem Hügel zurückblieb, während Milizonäre und einfache Bürger das Ekonomat, eine Lagerstätte der Kirche, angriffen. Als Sagebiel mehrmals nachfragt, was der Zeuge denn dann mit "anführen" meine, sagt Emmanuel H. schließlich, Rwabukombe sei mit seinen Leuten auf das Ekonomat zumarschiert.
Die Verhandlung wird kommende Woche mit einer weiteren Videovernehmung fortgesetzt.
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Seit dem 18. Januar 2011 steht in Frankfurt/Main der Ruander Onesphore Rwabukombe vor Gericht. Der in Deutschland lebende ehemalige Bürgermeister der ruandischen Gemeinde Muvumba wird beschuldigt, während des Völkermordes in Ruanda 1994 für den Tod an mindestens 3.730 Menschen verantwortlich zu sein. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft: "Vom 11. bis zum 15. April 1994 befahl und koordinierte der Angeschuldigte drei Massaker, bei denen insgesamt mindestens 3.730 Angehörige der Tutsi-Minderheit getötet wurden, die jeweils in kirchlichen Gebäuden Schutz gesucht hatten."
Derzeit läuft auch in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die für Kriegsverbrechen von FDLR-Kämpfern in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich gemacht werden. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Kongo-Kriegsverbrecherprozess".
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Älterer Text:
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