Rüffel für bayerische Justiz: Mollath siegt auch in Karlsruhe

Die Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der Psychiatrie-Unterbringung im Jahr 2011 hat Erfolg. Das ist eine Niederlage für Justizministerin Merk.

Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie Anfang August. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu entlassen, sei schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Eine Verfassungsbeschwerde Mollaths hatte jetzt Erfolg.

Gustl Mollath war von 2006 bis im August 2013 zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, dass Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Verbündeten seiner Frau zerstochen habe. Er sehe sich im Kampf gegen Schwarzgeld-Verschiebungen, in die seine Frau verwickelt sei, hieß es.

Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Wahnvorstellung wurde Mollath zwar freigesprochen, aber zugleich zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen.

Mollath und seine Unterstützer gingen zweigleisig gegen die Unterbringung vor. Zum einen griffen sie das ursprüngliche Urteil von 2006 an. Damit hatten sie inzwischen Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete im August aus formalen Gründen eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Prozess über Mollaths mutmaßlichen Angriff auf seine Frau und die Reifenstechereien wird nun vor dem Landgericht Regensburg wiederholt, voraussichtlich Anfang nächsten Jahres.

Daneben klagte Mollath auch gegen die jährlichen Beschlüsse der bayerischen Justiz, die ihm auf Grundlage von Gutachten bescheinigten, dass er immer noch gefährlich und seine fortauernde Unterbringung noch verhältnismäßig sei. In diesem Kontext beanstandete nun das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg für das Jahr 2011.

Mangelhafte Begründung

Karlsruhe kritisierte vor allem, dass nicht dargelegt wurde, welche Gefahr von Mollath im Fall einer Freilassung konkret ausgehen könnte. Außerdem wurde nicht ausreichend geprüft, ob die fortdauernde Unterbringung nach damals fünf Jahren noch angemessen ist oder ob es mildere Mittel zum Schutz der Allgemeinheit gegeben hätte.

Die mangelhafte Begründung verletze Mollaths Freiheitsrechte, stellten jetzt die Verfassungsrichter fest. Sie folgten damit weitgehend einer Stellungnahme von Generalbundesanwalt Harald Range von Anfang August.

Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack begrüßte die Karlsruher Entscheidung und kritisierte die bayerische Justiz, die lange in „stupendem Starrsinn“ an ihren „Fehlentscheidungen“ festgehalten habe. Die schnelle Freilassung Mollaths im August sei nur mit „panikartiger“ Angst vor dem Bundesverfassungsgericht zu erklären.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die bayerischen Beschlüsse vor dem Bundesverfassungsgericht noch verteidigt. Mollaths Klage sei unbegründet, hieß es in einer Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums. Das dürfte der CSU im aktuellen Lantagswahlkampf nun vorgehalten werden.

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