Russische Nachbarschaftspolitik: Breitseite gegen die Balten

Russlands Generalstaatsanwalt soll prüfen, ob die Unabhängigkeitserklärungen Estlands, Lettlands und Litauens 1991 rechtens waren. ​

Russlands Aussenminister Sergej Lawrow

Weiß nichts von den jüngsten Ankündigungen aus Moskau gegenüber den baltischen Staaten: Russlands Aussenminister Sergej Lawrow Foto: dpa

MOSKAU taz | Russland leidet seit dem Ende der Sowjetunion an Bedeutungsverlust. „Früher hat man uns wenigstens gefürchtet!“, ist eine jener Standardformeln, mit der Moskau früherer Größe gerne nachtrauert. Mit anderen Worten: Je mehr Nachbarn Russland fürchten, desto wohler fühlt es sich in seiner Haut.

Dazu wollen auch die Abgeordneten der Kremlpartei Einiges Russland (ER) Jewgenij Fjodorow und Anton Romanow etwas beisteuern. Sie forderten Russlands Generalstaatsanwalt jetzt auf zu prüfen, ob die Unabhängigkeitserklärungen der drei baltischen Staaten 1991 auch rechtens gewesen seien.

Kurz zuvor musste die Staatsanwaltschaft schon klären, ob die Übergabe der Krim an die Ukrainische Sowjetrepublik 1954 mit dem Buchstaben des Gesetzes in Einklang stand. Die Generalstaatsanwaltschaft kam in kürzester Zeit zu dem Schluss, dass es sich bei der Übertragung der Krim um einen Verfassungsverstoß handelte.

Russland hat sich die Krim inzwischen einverleibt und wird sie erst mal auch nicht hergeben. Moskau nutzt die Befassung mit dem Thema jedoch zur Vorbereitung einer juristischen Verteidigungslinie, sollte es gezwungen sein, sich gegen Klagen der Ukraine vor Schiedsgerichten zu behaupten. Die Entscheidung hätte aber keine realen rechtlichen Konsequenzen, gab die Staatsanwaltschaft zu verstehen.

„Provokation“

Auch im Falle des Baltikums wird damit gerechnet, dass die Behörde rückwirkend Rechtswidrigkeit feststellt und zur Beruhigung dann nachschiebt: keine Bedeutung für die internationale Rechtslage. Ein Ausstieg aus der UdSSR war theoretisch zwar möglich, die erforderlichen Prozeduren aber so angelegt, dass keine Republik tatsächlich ausscheiden konnte.

Litauens Präsidentin Dalia Grybauskaite reagierte umgehend auf das Vorhaben der Parlamentarier. „Keiner hat das Recht uns zu bedrohen“, sagte sie. Litauens Außenminister sprach von „Provokation“ und einer „sinnlosen Aktion“. Russlands Außenminister Sergei Lawrow gab sich unterdessen überrascht. Er hätte von dieser Anfrage nichts gehört, sagte Lawrow.

Das mag sogar sein. Dennoch fährt Russland bewusst eine Doppelstrategie. Ohne ein Placet aus dem Umfeld des Kreml sind solche Initiativen nicht möglich. Verbreitung von Angst ist ein zentrales Motiv des russischen Informationskrieges, der nicht auf einen klassisch militärischen Sieg setzt.

Verunsicherung und Verwirrung der westlichen Gesellschaften ist Moskaus Ziel. Dazu trägt auch die offene und subtile Bedrohung der Balten bei, die empfindlich auf alles reagieren, was aus Moskau kommt. Russland sähe es gerne, wenn die Balten in der EU als fantasierende Sensibelchen und Störenfriede wahrgenommen würden. So nannte Wladimir Putins Intimus und Kanzleichef Sergej Iwanow die Befürchtungen vor einer russischen Aggression im Baltikum gegenüber der Financial Times einen „wahnsinnigen Blödsinn“. Wer behaupte, Russland wolle die baltischen Staaten besetzen, leide an einer „psychischen Störung“, sagte Iwanow.

Parlamentarische Anfragen über die Rechtmäßigkeit historischer Entscheidungen liessen sich unendlich fortsetzen. Entsprach die Entscheidung des Rats der Volkskommissare, die Unabhängigkeit Finnlands 1917 anzuerkennen, damaligem Recht? Wie steht es um Alaska, Kasachstan oder Weißrussland?

Scheinlegalismus ist ein Wesenszug autoritärer Systeme. Der kommunistische Abgeordnete Sergej Obuchow kündigte schon an, auch die Souveränistätserklärung der Russisch Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik von 1990 überprüfen zu lassen. Schon im vergangenen Jahr hätten die Kommunisten dies versucht, seien aber noch zum Teufel gejagt worden. „Jetzt aber hat sich der Wind gedreht“, meint Obuchow.

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