Russisches staatsnahes Fernsehen: „RT DE“ bleibt verboten

Der kremlnahe Sender „RT DE“ darf kein deutschsprachiges Fernsehen in Deutschland ausstrahlen. Das haben die Landesmedienanstalten entschieden.

Viele Bildschirme in einem Studio mit Putins Gesicht

Russia Today bei der Übertragung von Putins Neujahrsansprache Foto: Sergei Bobylev/imago

BERLIN epd/taz | Die Landesmedienanstalten haben die Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland untersagt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht begründete die Entscheidung nach Angaben der Medienanstalten vom Mittwoch damit, dass keine dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung vorliege.

Das Programm RT DE sei ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß Medienstaatsvertrag eine Zulassung weder erteilt noch beantragt worden sei, erklärten die Landesmedienanstalten in Berlin. Die Veranstaltung und Verbreitung des TV-Programms über Livestream im Internet, über die Mobile- sowie Smart-TV-App „RT News“ und über Satellit sei daher einzustellen. Die Veranstalterin von RT DE könne sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.

Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin veranstaltet nach Angaben der Medienanstalten seit Dezember 2021 das Fernsehprogramm RT DE in eigener inhaltlicher Verantwortung. Das deutschsprachige, journalistisch-redaktionell gestaltete Angebot richtet sich mit den Themenschwerpunkten Nachrichten, Dokumentation und Unterhaltung an ein deutsches Fernsehpublikum.

Bei „RT“ (früher „Russia Today“) handelt es sich um einen vom russischen Staat finanzierten Auslandssender, der inhaltlich der dortigen Regierung nahe steht. Zuletzt hatte RT DE Productions versucht, mit einer serbischen Sendelizenz ihr Programm in Deutschland auszustrahlen.

Am 17. Dezember 2021 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg als örtlich zuständige Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet, in dem die RT DE Productions als verantwortliches Unternehmen um Stellungnahme gebeten wurde. Da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handele, obliege die Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten, hieß es.

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