SPD-Gesetzentwurf zum Sorgerecht: Mutti und Vati sollen gemeinsam wollen

Die SPD hat ein Gesetz zum Sorgerecht für ledige Eltern entworfen. Die sollen leichter als bisher erklären können, wenn sie sich gemeinsam für das Kind sorgen wollen.

Gemeinsam oder alleine: Die Eltern sollen eine einvernehmliche Lösung finden. Bild: ap

BERLIN taz | Nicht miteinander verheiratete Eltern sollen künftig leichter als bisher erklären können, dass sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen. Sie können das etwa gleich beim Standesamt tun, wenn ihr Kind dort registriert wird - oder, falls sie sich nicht einig sind, nach einer Beratung beim Jugendamt. Das zumindest sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion vor.

Sind sich Paare auch nach einer Beratung nicht einig, soll dem Papier zufolge das Jugendamt beim Familiengericht einen "Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge" stellen. Auch ein Widerruf und ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht sollen beim Familiengericht eingereicht werden können. Diese Idee sei "charmant, weil Eltern eine einvernehmliche Lösung finden müssen", sagte Fraktionsvizechefin Christine Lambrecht: "Das ist gut fürs Kindeswohl."

Hintergrund des SPD-Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) vom Sommer 2010, nach dem unverheiratete Mütter dem Vater nicht mehr generell das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern können. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um und hatten den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht bei ledigen Eltern zu regeln. Bis zur BVerG-Entscheidung hatte automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Nur auf Antrag beider Eltern wurde das gemeinsame Sorgerecht erteilt. Lehnte die Mutter das ab, hatte der Vater keine Chance.

Das zuständige Justizministerium hatte seinerzeit angekündigt, bis Mitte 2011 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist nicht geschehen. Stattdessen machte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor einem Jahr einen "Kompromissvorschlag": Legt die Mutter nicht binnen acht Wochen nach der Geburt des Kindes Widerspruch ein, gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das stieß auf Widerspruch bei der Union, die auf väterliche Aktivität setzt: Männer sollen das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Inzwischen wird jedes dritte Kind unehelich geboren (Ost: 61 Prozent, West: 27 Prozent), zwei Drittel der unverheirateten Eltern geben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab. Im März will die SPD den Entwurf in den Bundestag einbringen. Die Chancen auf Erfolg sind jedoch gering.

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