Alle sechs Wochen soll sich die Kanzlerin den Fragen des Bundestags stellen, das will die SPD erreichen. Die Union findet, die jetzigen Fragerechte reichen aus.von Anja Maier

Soll sich öfter Fragen stellen: Angela Merkel. Bild: dpa
BERLIN taz | Zum Beispiel der Tagesordnungspunkt 21. Am 28. Juni beschloss der Bundestag in nicht mal einer Minute einen Gesetzentwurf zur „Fortentwicklung des Meldewesens“. Der Datenschutz wurde damit per Gesetz zugunsten der Werbewirtschaft unterlaufen. Etwa zwei Dutzend Abgeordnete saßen um 20.51 Uhr noch im Plenum, alle Wortbeiträge wurden zu Protokoll genommen.
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Die Sitzung war öffentlich, sie wurde vom Fernsehen live übertragen. Trotzdem wurde erst Tage später klar, dass an diesem Donnerstagabend nicht nur der Datenschutz beschnitten worden war, sondern dass zudem ein eklatantes Desinteresse der Abgeordneten, der Medien und der Bürger an der Arbeit des Parlaments vorgelegen hatte.
Derlei soll nicht wieder vorkommen, meint die SPD im Bundestag. Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann möchte erreichen, dass künftig im Plenum regelmäßig der Regierungschef Rede und Antwort stehen muss. „Wir werden gleich nach den nächsten Bundestagswahlen eine neue Initiative ergreifen, den Bundestag attraktiver zu machen“, sagte Oppermann der Rheinischen Post.
Vor allem soll das Fragerecht reformiert werden. Ähnlich wie in Großbritannien sollen künftig die Parlamentarier die Minister direkt befragen können. Und alle sechs Wochen, meint Oppermann, „sollte sich auch der Regierungschef den Abgeordneten stellen“. Ein vergleichbares Projekt sei bereits zu Beginn der laufenden Wahlperiode geplant gewesen, es wurde aber nicht umgesetzt. Laut Thomas Oppermann habe die schwarz-gelbe Koalition die Kanzlerin „vor Fragen schützen“ wollen. Der Bundestag sei langweiliger als andere Parlamente in Europa.
Aus Unionskreisen ist auf Oppermanns Vorstoß leises Grummeln zu vernehmen. Dort möchte man weniger über spektakuläre Vorschläge à la SPD diskutieren, sondern das Interesse am Parlamentarismus insgesamt stärken. Es gebe bereits die Regierungsbefragung, die große und die kleine Anfrage – sie müssten nur besser genutzt werden, heißt es. Im Übrigen, gibt die Union zu bedenken, wäre das Auslagern in andere Gremien nicht unproblematisch. Dafür müsste die Verfassung geändert werden.
Spannend würde die Frage, wer künftig nach welchen Kriterien bewerten soll, welche Themen in welche Runden gehören. Ein Beispiel? Nach dem Tagesordnungspunkt 21 wurde an jenem 28. Juni auch Top 30 behandelt: „Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen“. Zweifellos ein wichtiges Thema. Der Antrag von SPD und Grünen wurde in die Ausschüsse verwiesen, die Reden sind zu Protokoll genommen. Dauer der Befassung: 33 Sekunden.
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