SPD will Neonazi-Bürgermeister absetzen: Kein Amt für NSU-Verehrer

Der Krauschwitzer Ortsbürgermeister findet den Bundestag verfassungsfeindlich und hält die NSU-Mörder für Widerstandskämpfer. Nun soll er sein Amt verlieren.

War früher mal in der SPD, kandidierte dann für die NPD: Hans Püschel. Bild: dapd

BERLIN taz | Der langjährige Staatssekretär im Innenministerium Sachsen-Anhalts, Rüdiger Erben (SPD), will einen NPD-nahen rechtsextremen Ortsbürgermeister aus dem Amt entfernen lassen. Ein Schreiben mit der entsprechenden Aufforderung an die Kommunalaufsicht liegt der taz vor.

Es geht um Hans Püschel, Bürgermeister von Teuchern-Krauschwitz im Süden des Bundeslandes. Er war jahrelang selbst Mitglied der SPD, wurde auf ihrem Ticket 2008 ins Amt gewählt, trat dann aber vor rund zwei Jahren aus und kandidierte 2011 bei der Landtagswahl für die NPD. Über seine Homepage verbreite er „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, so der SPD-Politiker Erben in seinem Schreiben an den Landrat des Burgenlandkreises. Das sei mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von Krauschwitz und dem damit verbundenen Status als Ehrenbeamter der Stadt Teuchern unvereinbar“.

„Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“, fragte Püschel beispielsweise vor Kurzem auf seiner Homepage. Seine Antwort: „Der Bundestag.“ In einem anderen Beitrag fragte er, ob die „Döner-Mörder verfassungsgemäße Widerständler“ seien – ob also die NSU-Terroristen „in ihrer Not kein anderes Mittel“ gehabt hätten als Mord. Dieses Zitat Püschels findet sich auch in der rund 1.000-seitigen Materialsammlung, auf deren Grundlage die Länder derzeit ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD anstreben.

Erben begründet seine Forderung, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen, mit der Gemeindeordnung des Landes. Demnach muss ein Bewerber für ein Bürgermeisteramt „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintreten.

Es gibt Präzedenzen

In Mecklenburg-Vorpommern waren auf Grundlage einer ähnlichen Formulierung im Kommunalwahlgesetz 2008 zwei NPD-Kandidaten von der Landratswahl ausgeschlossen worden. „Da es bereits unzulässig ist, eine Person die eine NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl zuzulassen, müsste es erst recht unzulässig sein, mit einer solchen Person weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, so SPD-Mann Erben.

Beim zuständigen Burgenlandkreis heißt es: „Dieser Sachverhalt wird einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“ Danach werde man sich „über eventuell weitere Schritte“ abstimmen. Hans Püschel sagte auf Nachfrage der taz, dass er von dem Vorgang bisher noch nichts gehört habe. Ihn aus dem Amt entfernen zu wollen, sei „undemokratisch“, findet er.

Gleichzeitig verteidigte er seine NSU-Sympathiebekundungen. Der Hitler-Attentäter Georg Elser werde als Held gefeiert, so Püschel, „aber wenn jemand an anderer Stelle Widerstand leistet, passt es uns nicht“.

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