SPD zu Steuerabkommen: Kritik an Kühls Kompromisslinie

Äußerungen des Finanzministers Kühl aus Rheinland-Pfalz werden von den Grünen als Einknicken gewertet. Er hatte einen Kompromiss mit der Regierung angeregt.

Mit ihnen wollen SPD und Grüne keinen Kompromiss: Wolfgang Schäuble 2011 in Eintracht mit der damaligen Schweizer Finanzministerin Widmer-Schlumpf. Bild: dapd

BERLIN taz | Mit seinen jüngsten Äußerungen über einen möglichen Kompromiss beim geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz hat der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) für Kritik gesorgt. „Kühl weicht die gemeinsame Linie der von SPD und Grünen regierten Bundesländer an einer entscheidenden Stelle auf“, sagte der Steuerexperte der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold. „Das ist nicht akzeptabel.“

Kühl, der die gemeinsame Position der SPD-Länder zum Steuerabkommen koordiniert, hatte im taz-Interview zwar eine Erhöhung des bisher ausgehandelten Mindeststeuersatzes von 21 auf 25 Prozent gefordert. Die bisher ebenfalls erhobene Forderung, den Stichtag für das Abkommen nach vorn zu verlegen, um ein Verlagern von Schwarzgeld aus der Schweiz in andere Steueroasen zu verhindern, nannte er hingegen nicht mehr. Stattdessen beließ er es bei einer unverbindlichen Bitte an die Schweizer Institute, „darzulegen, dass sie das organisierte Abschleichen nicht fördern“.

Diese Aussage hält Giegold für „völlig unzureichend“. Er verweist auf die Beschlusslage, nach der SPD und Grüne zwei Mindestbedingungen für die erforderliche Zustimmung im Bundesrat gelten; eine Veränderung des Stichtags, der ein Umgehen des Abkommens erschwert, gehöre zwingend dazu. „Das kann der Verhandlungsführer der SPD nicht im Alleingang verändern.“

In der SPD selbst gibt es zwar keine direkte Kritik an Kühl, wohl aber eine klare Einschätzung zur Sache: „Das Abschleichen des Schwarzgelds zu unterbinden, ist eine essentielle Bedingung“, sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn der taz. „Ohne einen klare Stichtagsregelung sehe ich keine Chance für das Abkommen.“

Der umstrittene Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor, dass Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachzahlung von 21 bis 41 Prozent Steuern auf das Vermögen und eine künftige Abgeltungsteuer von 26 Prozent auf die Erträge legalisieren können. Dabei bleiben sie anonym und vor Strafverfolgung geschützt, zudem bleiben viele Anlageformen außen vor.

Die Schweiz will mit diesem Vertrag und weiteren bilateralen Abkommen eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie verhindern, die die Anonymität beenden würde.

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