Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Google beim Vergessen helfen

Als Reaktion auf das neue Recht der Löschung von Suchmaschinen-Einträgen beruft Google einen Beirat. Auch die deutsche Ex-Justizministerin ist als Beraterin dabei.

Wägt künftig über das Vergessen im Netz ab: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN afp | Der US-Internetkonzern Google hat einen Beirat mit unabhängigen Fachleuten gegründet, die das Unternehmen bei der Löschung von unliebsamen Suchergebnissen beraten sollen. Von deutscher Seite gehört die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Gremium an, wie Google-Chefjustiziar David Drummond in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb.

Weitere Mitglieder sind etwa der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder der UN-Sonderberichterstatter für den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Frank La Rue. Insgesamt gehören acht Persönlichkeiten dem Beirat an.

Das Gremium soll „von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten“, um die mit einer Löschung von Suchergebnissen verbundenen Fragen tiefergehend zu untersuchen. Ein öffentlicher Bericht der Experten soll Empfehlungen zum Vorgehen bei besonders schwierigen Löschanträgen enthalten – etwa bei strafrechtlichen Verurteilungen, und „Verfahrensschritte empfehlen, durch die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert werden können“, wie Drummond schrieb.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute ein Recht auf Vergessenwerden im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Google stellte ein entsprechendes Antragsformular am 30. Mai online. Bislang seien mehr als 70.000 Anträge eingegangen, schrieb Drummond. Jeder einzelne Auftrag werde individuell geprüft – „meistens mit begrenzten Informationen und fast ohne Kontext“.

Es gehe jeweils um eine „schwierige Werteabwägung“, schrieb Drummond. Es gebe Ex-Politiker, die kritische Einträge zu ihrer Politik während ihrer Amtszeit entfernt wünschten, Schwerstkriminelle, die die Löschung von Artikeln über ihr Verbrechen verlangten, Lehrer oder Architekten die Bewertungen ihrer Arbeit. Bei der Prüfung berücksichtige Google eine Reihe von Faktoren, etwa ob jemand eine Person öffentlichen Interesses ist, ob eine Information aus einer seriösen Nachrichtenquelle stammt, oder wie aktuell sie ist.

Drummond wiederholte, dass Google das Urteil „sehr kritisch“ sehe. Er bemängelte die „sehr ungenauen und subjektiven Kriterien“. Laut EuGH hat jemand das Recht auf Entfernung von Informationen aus Suchergebnissen, wenn sie „unangemessen, gegenstandslos, nicht mehr aktuell oder überzogen“ sind. Daneben solle auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden.

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