Schadenersatz für Kachelmann: Keine gütliche Einigung

Der Prozess um Schadenersatz für den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vertagt. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien ist vorher gescheitert.

Jörg Kachelmann am Mittwoch auf dem Weg zum Gericht. Bild: dapd

FRANKFURT/MAIN dapd | Der Prozess um die Schadenersatzforderung des Wettermoderators Jörg Kachelmann ist am Mittwoch ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Eine gütliche Einigung habe es bislang nicht gegeben, teilte das Landgericht Frankfurt mit.

Kachelmann will 13.352,69 Euro Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. erstreiten. Damit fordert der Schweizer Kosten zurück, die ihm nach eigenen Angaben während des Prozesses in Mannheim durch die Beauftragung von Gutachtern entstanden sind. Kachelmann wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.

Der 54-Jährige war vor dem Landgericht Mannheim der schweren Vergewaltigung angeklagt gewesen. Das Gericht hatte ihn im Mai 2011 freigesprochen, weil es „begründete Zweifel an der Schuld“ Kachelmanns sah.

Beiderseitiges Stillschweigen

Die Güteverhandlung in Frankfurt sei „in konstruktiver Atmosphäre“ verlaufen, teilte das Gericht weiter mit. Ein Fortsetzungstermin wurde noch nicht bestimmt. Die Kammer hatte die Öffentlichkeit gleich zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen, da möglicherweise intime Details aus dem Liebesleben von Kläger und Beklagter erörtert werden müssten. Eine persönliche Anhörung von Kachelmann und der beklagten Ex-Geliebten Claudia D. habe es aber am Mittwoch nicht gegeben, teilte das Gericht mit.

Die Verhandlung war auf Wunsch der beiden Streitparteien unterbrochen worden. Die Rechtsanwälte beider Parteien wollten am Mittwoch dazu keine Stellungnahme abgeben. „Wir haben uns mit der Gegenseite darauf geeinigt, zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen zu bewahren“, sagte der Rechtsanwalt der Beklagten, Manfred Zipper, auf dapd-Anfrage.

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