Scharia und sexuelle Gewalt: Schuld ist immer die Frau

Das islamische Recht legt die Beweislast auf die Schultern der Frauen. Deshalb schweigen sie. In den Golfstaaten sind besonders Südostasiatinnen rechtlos.

Hohe Absätze, niedriger Rechtsstatus: Frauen in den Golfstaaten. Bild: imago/Caro

ISTANBUL taz | Zum Glück ist Ramadan. Zum Fastenmonat gehört nämlich, dass Herrscher in islamischen Ländern Gefangenen einen Teil ihrer Haftstrafen erlassen oder Amnestien aussprechen.

Vielleicht war das der Grund dafür, dass der Herrscher von Dubai, Mohammed bin Rashid al-Maktoum, Marte Deborah Dalelv amnestierte. Vielleicht war es der wachsende internationale Druck. Immerhin hat das reiche Land, das zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gehört und in dem die überwiegende Mehrheit der Einwohner Ausländer sind, sehr viel zu verlieren.

Menschenrechtsorganisationen wiesen freilich auf die Perfidie der Milde des Herrschers hin. Indem die VAE das Vergewaltigungsopfer zuerst verurteilten und dann amnestierten, demütigten sie die Frauen weltweit, erklärte Sara Leah Whitson von Human Rights Watch (HRW). „Ändert die verdammten Gesetze“, schrieb die Leiterin der Nahost- und Nordafrika-Abteilung von Human Rights Watch. Genau in diesen Gesetzen liegt das Problem.

In den Emiraten fallen Vergewaltigungen wie in vielen mehrheitlich islamischen Ländern nicht unter das zivile Strafrecht, sondern unter die Scharia, das islamische Recht. Gemäß der Scharia ist Vergewaltigung entweder Ehebruch oder außerehelicher Sex, der grundsätzlich verboten ist.

Für das weibliche Opfer gibt es nur zwei Möglichkeiten, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen: Entweder der Täter legt ein Geständnis ab oder die Frau muss das Verbrechen beweisen, indem sie vier männliche Zeugen benennt. Abgesehen davon, dass die Beweislast beim Opfer liegt, ist es für Frauen damit faktisch unmöglich, die Tat nachzuweisen. Wie im Fall der Norwegerin enden die Klagen von Frauen deshalb meist damit, dass sie selbst wegen Ehebruch oder außerehelichem Sex verurteilt werden.

Hotlines allein helfen nicht

Vor drei Jahren zum Beispiel wurde eine 18-jährige Emiraterin, die sechs Männer wegen Gruppenvergewaltigung angezeigt hatte, zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2008 wurden eine Britin und eine Australierin, die ebenfalls Klage wegen Gruppenvergewaltigung erhoben hatten, wegen Alkoholkonsum und „außerehelichem Sex“ zu einer Geld- beziehungsweise Haftstrafe verurteilt. Die Australierin kam erst nach acht Monaten frei. Amnestiert wurden damals freilich auch die drei Täter.

Obwohl es in zahlreichen Golfstaaten mittlerweile Hotlines und Beratungszentren gibt, ist Gewalt gegen Frauen weit verbreitet. Nach wie vor schweigen Frauen lieber, als sich der Demütigung durch die Gerichte auszusetzen. Besonders rechtlos sind die Frauen aus Südostasien, die sich oft zu sklavenähnlichen Bedingungen in den Haushalten der Wohlhabenden verdingen.

Eine im letzten Jahr veröffentliche philippinische Studie kam zu dem Ergebnis, dass 70 Prozent der philippinischen Hausangestellten in Saudi-Arabien Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt wurden. Im Oktober starb nach 18 Monaten eine Indonesierin, die vom Sohn ihres Arbeitgebers krankenhausreif geschlagen wurde. Eine Anklage des Täters? Fehlanzeige.

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