Scheindebatte um Burka-Verbot: CDU lässt den Schleier fallen

In der Debatte um ein Verschleierungsverbot für Musliminnen entpuppt sich die CDU als AfD light. Auch Rot-Grün treiben die Rechtspopulisten vor sich her.

Umstritten: Vollverschleierung in der Fußgängerzone Foto: Salvatore Di Nolfi/dpa

HAMBURG taz | Original und Fälschung: Ein „Gesetz gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ wird in der heutigen Bürgerschaftssitzung die Hamburger AfD fordern. „Vollständige Gesichtsverhüllung in sensiblen öffentlichen Bereichen verbieten“ will hingegen die CDU. Sie reagiert damit auf den AfD-Antrag, den sie weichgespült übernimmt – moderater im Tonfall und inhaltlich etwas abgeschwächt. Während die AfD die Vollverschleierung überall außerhalb von Privaträumen „untersagen“ will, beschränkt sich das CDU-Plagiat auf Hochschulen und Schulen, Kindergärten, sicherheitsrelevante Bereiche und Wahlen.

„In Hamburg existieren keine realen Konflikte um die Verschleierung und kein geeigneter Anlass für diese Debatte“ wundert sich Christiane Schneider von der Linkspartei darüber, darüber, dass „die CDU der AfD auf diese Art und Weise hinterherläuft“. Sie finde „Burkas auch nicht schön“, betont Schneider, aber das dahinter steckende Problem regele man nicht durch Verbote. Die Anträge enthielten eine gefährliche Botschaft, sagt Schneider. „Weitere Show-Debatten in der Bürgerschaft sind reiner Populismus“, findet auch die FDP.

„Die Verschleierung gehört nicht nach Deutschland und ist unvereinbar mit unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, begründet AfD-Fraktionschef Jörn Kruse die Offensive seiner Partei gegen die Verschleierung, die das friedfertige Zusammenleben der verschiedenen Kulturen gefährde. Der CDU-Antrag sei von der AfD geklaut. Dieser sieht durch eine vollständige Gesichtsverschleierung immerhin eine offene Gesellschaft in Gefahr.

Einen Gesetzentwurf des rot-grünen Senats gegen Vollverhüllung in der Öffentlichkeit bis Ende Mai fordern beide Parteien im Gleichschritt – und rennen damit halboffene Türen ein. Am gestrigen Dienstag schoben die rot-grünen Regierungsfraktionen einen Eilantrag für die Bürgerschaft nach, in dem sie den Senat auffordern, einen „landesrechtlichen Regelungsbedarf“ zu prüfen, dort wo die Bundesgesetzgebung eventuell nicht ausreiche.

„Die Bürgerschaft lehnt eine Gesichtsverhüllung in relevanten öffentlichen Funktionen und Institutionen ab“, lautet der Kernsatz des rot-grünen Papiers, der die von der CDU glattgebügelte AfD-Propaganda noch einmal weichspült.

„Sollte es noch rechtliche Lücken geben, werden wir diese auch schließen“, geht der verfassungspolitische Sprecher der Grünen auf Kruse & Co zu, um sich sofort wieder von ihnen abzuwenden: „Wir machen dies unaufgeregt und sachgerecht – und nicht im Stile einer populistischen Scheindebatte, wie sie die AfD führt.“

Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, verspricht: „Wir werden jede rechtliche Handhabe nutzen und ausschöpfen, um auftretende Probleme im Zusammenhang mit Gesichtsverhüllungen zu unterbinden.“ Die allerdings gebe es in Hamburg „bislang in der Praxis überhaupt nicht“, stellt die Linke trocken fest.

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